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BilMoG und seine Auswirkungen 7. Hamburger Revisions-Tagung 15. und 16. September 2008, Hamburg, Hotel Intercontinental

Düsseldorf (ots)

Hamburg/Düsseldorf, 17. Juni 2008. Das
Bundeskabinett hat am 21.5.2008 den Entwurf eines Gesetzes zur 
Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) beschlossen. Das BilMoG ist 
ein Artikelgesetz mit weitreichenden Auswirkungen auf die 
Rechnungslegung und Überwachung von Unternehmen. Der größte Teil der 
neuen Vorschriften soll nach dem jetzigen Stand erstmals auf 
Geschäftsjahre Anwendung finden, die im Kalenderjahr 2009 beginnen. 
"Die Unternehmen in Deutschland brauchen eine moderne 
Bilanzierungsgrundlage", erklärte das Bundesjustizministerium (BMJ) 
zu dem Referentenentwurf. Dieser sorge dafür, "dass das bewährte, 
kostengünstige und einfache HGB-Bilanzrecht auf Dauer beibehalten und
für den Wettbewerb mit den internationalen Rechnungslegungsstandards 
gestärkt wird".
Die Ziele und Mittel des BilMoG wird Dr. Christoph Ernst 
(Bundesministerium für Justiz) auf den
7. Hamburger Revisionstagen in Hamburg vorstellen (15. und 16. 
September 2008, www.euroforum.de/ots-revision08). Die Tagung wird vom
Institut für Wirtschaftsprüfung und Steuerwesen IWSt und Euroforum 
veranstaltet.
Im Vordergrund der Reform stehen laut BMJ zum einen die 
Deregulierung und Kostensenkung insbesondere für kleine und 
mittelständische Unternehmen und zum anderen eine Verbesserung der 
Aussagekraft des handelsrechtlichen Jahresabschlusses. Geplant ist 
weiterhin, dass Finanzinstrumente wie international üblich nach ihrem
Zeitwert (fair value) bewertet und nicht mehr zu ihren 
Anschaffungskosten in die Bilanz eingestellt werden. Realistischer 
bewertet werden sollen auch Unternehmensrückstellungen. (Dow Jones 
21.5.2008)
Corporate Governance
Die Siemens-Affäre habe die Unternehmen in Sachen Korruption bereits 
sensibilisiert, meint Professor Dr. Dr. Manuel René Theisen 
(Ludwig-Maximilian-Universität) und fährt fort: "Mit einer 
Verurteilung wird auch der letzte aufwachen." (23. 05.2008, 
Handelsblatt). Auf den Hamburger Revisionstagen wird der Corporate 
Governance-Experte Theisen die Auswirkungen des BilMoG auf die 
Grundsätze einer verantwortungsvollen und transparenten 
Unternehmensführung vorstellen.
Bedeutung des BilMoG für den Mittelstand
Mittelständische Einzelkaufleute, die nicht mehr als 500.000 Euro 
Umsatz und 50.000 Euro Gewinn pro Geschäftsjahr verzeichnen, sollen 
künftig von der handelsrechtlichen Buchführungs- und 
Bilanzierungspflicht befreit werden. Prof. Dr. Axel Haller 
(Universität Regensburg) wird ausführlich die Auswirkungen des BilMoG
auf die Rechnungslegung für den Mittelstand erläutern und die 
mögliche Alternative "IFRS for SMEs" (small and medium-sized 
entities) darlegen. Insgesamt sei mit einer Senkung der Gesamtkosten 
für Buchführung, Abschlussaufstellung, Abschlussprüfung und 
Abschlussoffenlegung in Höhe von ungefähr 1,3 Milliarden Euro pro 
Jahr zu rechnen. Einen Überblick der vorgesehenen Änderungen der 
handelsrechtlichen Bilanzierungs-, Bewertungs- und Anhangvorschriften
gibt Prof. Dr. Klaus Hahn (Berufsakademie - Staatliche 
Studienakademien).
BilMoG und Konzernrechnungslegung
Neben zahlreichen neuen Bestimmungen zum handelsrechtlichen 
Jahresabschluss enthält das BilMog auch umfangreiche neue Regelungen 
für den handelsrechtlichen Konzernabschluss. So wird beispielsweise 
das Beteiligungserfordernis gestrichen, um eine 
Konsolidierungspflicht einheitlich geleiteter Zweckgesellschaften, 
beispielsweise von Leasingobjektgesellschaften oder 
Asset-Backed-Securities-Gesellschaften, zu erreichen. Weiter ist 
geplant, die Schwellenwerte "Bilanzsumme" und "Umsatzerlöse" für die 
größenabhängige Befreiung von der Aufstellung eines 
Konzernabschlusses um rund 20 Prozent anzuheben. Im Detail erläutert 
Prof. Dr. Jens Poll (RöverBrönner) die Änderungen der 
Konzernrechnungslegung durch das BilMoG.
Das BilMoG im Licht der externen Rechnungslegungsanalyse ist Thema 
des Vortrags von Rita Kortha (Berenberg Bank)
Immaterielle Vermögenswerte und BilMoG
Der Regierungsentwurf sieht für selbst geschaffene immaterielle 
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens künftig eine 
Aktivierungspflicht vor. Insbesondere innovative Mittelständler und 
Start-ups sollen hierdurch ihre Außendarstellung verbessern können. 
Die Einflüsse des BilMoG auf die Rechnungslegung immaterieller 
Vermögenswerte wird Dr. Bernd Keller (Rödl & Partner) vorstellen.
Besteuerung nach BilMoG
Das BilMoG soll grundsätzlich zu keiner Veränderung des 
Steueraufkommens führen. Gleichwohl ergeben sich wichtige 
Gesetzesänderungen, und die Bundesregierung will im Laufe des 
weiteren Gesetzgebungsverfahrens überwachen, ob die gewünschte 
Steuerneutralität durch weitere gesetzliche Maßnahmen abzusichern 
sei. Welche Veränderungen konkret geplant sind, wird Dr. Peter Groß 
(Bundesministerium der Finanzen) in seinem Beitrag erläutern. Geplant
ist zum Beispiel eine Annäherung zwischen Handels- und Steuerrecht 
bei Ansatz und Bewertung.
Weitere Themen der Hamburger Revisions-Tagung sind die 
Auswirkungen auf die Bilanzierung latenter Steuern, Neuerungen für 
die handelsrechtliche Abschlussprüfung, Auswirkungen auf die interne 
Revision sowie der Einfluss des BilMoG auf die Lageberichterstattung.
Das Programm im Internet: www.euroforum.de/ots-revision08

Pressekontakt:

Claudia Buettner
Leiterin Presse/Internet
IBC EUROFORUM GmbH
Prinzenallee 3
40549 Düsseldorf
Tel.: +49 (0) 211/96 86- 3380
Fax: +49 (0) 211/96 86- 4380
Mailto:presse@euroforum.com
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