Gefährdet der Emissionshandel den Standort Deutschland? 10. EUROFORUM-Jahrestagung "Immissionsschutzrecht im Wandel" 26. und 27. November 2008, Lindner Congress Hotel, Düsseldorf
Düsseldorf (ots)
Düsseldorf, Oktober 2008. Die Pläne der Bundesregierung für das EU-Gesetzgebungsverfahren zur Emissionshandelsrichtlinie für die dritte Handelsperiode von 2013 bis 2020 gefährden nach Ansicht der deutschen Anlagenbetreiber den Industriestandort Deutschland. Die Energiebranche soll ab 2013 alle Emissionszertifikate für neue und alte Kraftwerke ersteigern. Besonders kohlenstoffintensive Industriezweige wie die Stahlindustrie sollen kostenlose Zertifikate erhalten und energieintensive Industrien wie Aluminiumhütten sollen die von den Energieversorgern eingepreisten Zertifikate durch kostenlose Zertifikate kompensieren können. Die betroffenen Industrien befürchten durch die Richtlinie erhebliche Wettbewerbsnachteile und Kostenbelastungen von über sieben Milliarden Euro pro Jahr.
Die 10. EUROFORUM-Jahrestagung "Immissionsschutzrecht im Wandel" (26. und 27. November 2008, Düsseldorf) greift die Diskussionen um den Emissionshandel und die Auswirkungen für die deutschen Anlagenbetreiber auf. Gestritten wird in der EU zurzeit über den Zeitpunkt der Festlegung über die Erleichterungen im Emissionshandel. Deutschland will bereits bis Ende des Jahres Planungssicherheit über Ausnahmeregelungen durchsetzen, während in der EU unter Umständen erst 2010 über die Erleichterungen entschieden werden soll. Als Vertreter des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit stellt Franzjosef Schafhausen den Kommissionsvorschlag vor und informiert über den Stand der Abstimmung im Rat und Europäischen Parlament. Über die Erfahrungen aus der ersten Handelsperiode und den Konsequenzen der neuen Emissionshandelsrichtlinie für Luftfahrt, Gießereien und Importeure berichtet Dr. Jürgen Landgrebe (Umweltbundesamt DEHSt Deutsche Emissionshandelsstelle).
Neben dem Emissionshandel wird 2009 eine weitere Weichenstellung im Umweltrecht erwartet. Mit dem neuen Umweltgesetzbuch (UGB) wird das über viele Einzelgesetze verstreute deutsche Umweltrecht erstmals in einem Gesetzbuch zusammengeführt. 80 Prozent des deutschen Umweltrechts gehen auf europäische Vorgaben zurück, dennoch wird allein durch ein einheitliches Zulassungsrechts ein deutlicher Mehrwert für die Unternehmen erwartet. Prof. Dr. Rüdiger Breuer (Köhler & Klett Rechtsanwälte) geht auf die Fragen zum Entwurf des Umweltgesetzbuches ein und zeigt offene Fragen der künftigen Rechtssetzung auf.
Auf der etablierten Jahrestagung für Immissionsschutz-, Störfall-, Abfall- und Gewässerschutzbeauftragten werden auch die aktuellen Entwicklung bei der Luftreinhaltung, im Anlagen- und Störfallrecht, beim Erneuerbaren Energie Gesetz, im Umweltrecht sowie im Abfall-, Wasser- und Bodenschutzrecht diskutiert. Als weiterer Vertreter des Umweltbundesministeriums erläutert Dr. Norbert Salomon die Novellierung der Verordnung über Großfeuerungsanlagen und Abfallverbrennungsanlagen ein. Das Störfallrecht wird aus Sicht des Vorsitzenden der Kommission für Anlagensicherheit, Prof. Dr. Christian Jochum beleuchtet und anschließend an einem beispielhaften Störfallablauf veranschaulicht.
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