EuGH und BVerfG stärken Datenschutz in Deutschland 11. EUROFORUM "Datenschutzkongress 2010" 4. und 5. Mai 2010, Berlin
Düsseldorf/Berlin (ots)
Das Bundesverfassungsgericht hat die umstrittene Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt. Die Speicherung der Telefon- und Internetdaten ohne Anlass verletze das Grundrecht auf Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses. (BVerfG, 02.03.2010) "Beachtlich ist, dass die Vorschriften nicht nur für verfassungswidrig, sondern für nichtig erklärt wurden", kommentierte Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, das Urteil. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) warnte nach dem Rechtsspruch jedoch vor nationalen Schnellschüssen und fordert ein konzentriertes Vorgehen auf europäischer Ebene. (Handelsblatt, 03.03.2010) Auf dem 11. Datenschutzkongress (4./ 5. Mai 2010, Berlin) sprechen der Bundesdatenschutzbeauftragte und die Ministerin über Gestaltungsmöglichkeiten der Neuregelung des Datenschutzes in den kommenden Jahren und diskutieren anschließend unter der Leitung des Vorsitzenden Dr. Ulrich Wuermeling LL.M. (Latham & Watkins LLP) mit Jens Seipenbusch (Piratenpartei Deutschland) und Thomas Zerdick (Europäische Kommission) über die Pläne der Bundesregierung und der EU-Kommission zum Datenschutz. Weitere Themen der Tagung sind die praktische Umsetzungen der Datenschutznovellen, Compliance und IT-Sicherheitsmanagement. Das vollständige Programm ist im Internet abrufbar unter: http://www.datenschutzkongress.de/?pr2010
Bundesländer müssen die Datenschutz-Aufsicht neu regeln Nach Ansicht des EuGH hat die Bundesregierung die EU-Vorgaben falsch umgesetzt. Da die Datenschutzstellen der Länder der staatlichen Aufsicht unterstellt sind, könnten sie nicht völlig unabhängig arbeiten, so wie es das EU-Gesetz vorsehe. Es bestehe die Gefahr der Einflussnahme. Die Bundesländer müssen die Datenschutz-Aufsicht nun neu regeln. Dr. Thilo Weichert, Landesbeauftragter für Datenschutz Schleswig-Holstein, und Dr. Alexander Dix LL.M., Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, werden auf dem Kongress über die Entwicklungen der Neuordnung informieren. "Datenschutz braucht Datensicherheit", fordert Michael Hange, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Der Präsident des BSI spricht über ein ganzheitliches IT-Sicherheitsmanagement und erörtert aktuelle Bedrohungen für die Daten- und Informationssicherheit in Unternehmen und Verwaltungen.
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