Bund und Länder müssen Kosten bei Verzögerungen tragen 15. EUROFORUM-Jahrestagung "Brennpunkt Vergaberecht" 9. bis 11. November 2010, Lindner Congress Hotel Düsseldorf
Düsseldorf (ots)
Nach den jüngsten BGH-Urteilen müssen Auftraggeber bei öffentlich ausgeschriebenen Bauprojekten künftig die Mehrkosten tragen, die durch einen späteren Baubeginn entstehen. Bei größeren öffentlichen Infrastrukturprojekten gibt es in 20 bis 25 Prozent der Fälle solche Verzögerungen. Experten schätzen, dass auf Bund, Länder und Gemeinden dadurch Kosten von schätzungsweise 500 Millionen Euro jährlich zukämen. Dies sei ein "Durchbruch in der Rechtsprechung zur verzögerten Vergabe", erklärt Prof. Dr. Ralf Leinemann (Leinemann & Partner Rechtsanwälte), der mit seiner Kanzlei an den jüngsten Verfahren beteiligt war. Der Berliner Jurist spricht auf der 15. EUROFORUM-Jahrestagung "Brennpunkt Vergaberecht" (9. und 11. November 2010, Düsseldorf) zusammen mit weiteren Rechtsexperten und Vergabepraktikern über die aktuellen Rechtsprechungen und Neuerungen der Vergaberechtsreform bei VOL, VOB, VOF und SekVO. Das vollständige Veranstaltungsprogramm ist im Internet abrufbar unter: www.euroforum.de/vergaberecht2010
Ergebnisse der Vergabereform
Der Reformauftrag an die Bundesregierung sollte die Vergabepraxis beschleunigen und vereinfachen. Dr. Tobias Traupel (Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen) liefert auf dem Branchentreff eine Bestandsaufnahme des Reformprozesses und schildert Folgen aus der Umsetzung des Konjunkturpakets II. Die neue Struktur der VOL/A und die erleichterte Vergabe durch den Direktkauf thematisiert Malte Müller-Wrede (Müller-Wrede & Partner). Der Rechtsanwalt spricht über Erleichterungen beim Eignungsnachweis und Neuerungen in der VOF für die Praxis. Erste Erfahrungen mit den neuen Regelungen des GWB zum vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren schildert Detlef-Holger Sturhahn (Bundeskartellamt). Der stellvertretende Vorsitzende der 2. Vergabekammer des Bundes spricht über Fehler in Vergabeunterlagen, Antragsfristen und Unwirksamkeitsregelungen. Die jüngsten Rechtsprechungen im Vergaberecht erörtert Hermann Summa vom Oberlandesgericht Koblenz. Einen Praxisbericht der Kölner Vergabestelle liefert Peter Musiala (Zentrales Vergabeamt Köln). Er thematisiert neben der Struktur, Aufgabenverteilung und Abläufen der Vergaben auch den Maßnahmenkatalog zur Manipulations- und Korruptionsprävention und stellt einzelne Vergabeschritte mit Plausibilitätsprüfung dar.
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