Chancen und Risiken der neuen Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst. Pressemitteilung zur EUROFORUM-Jahrestagung Zusatzversorgung 2004
Düsseldorf (ots)
Düsseldorf, 08.04.2004. Die grundlegende Reform der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst bietet vielen öffentlichen Unternehmen eine Alternativen zu der teuren umlagefinanzierten Altersversorgung. Eine erste Bilanz über den Erfolg der Reform ziehen Rentenexperten, Vertreter öffentlicher Einrichtungen sowie des Bundesfinanzministeriums auf der EUROFORUM- Jahrestagung Zusatzversorgung 2004 (25. und 26. Mai 2004, Berlin).
Hartmut Engbroks (Heubeck AG) stellt erste Erfahrungen mit dem neuen System nach dem ersten Jahresabschluss vor und fragt nach der Tragfähigkeit der Rechnungsgrundlagen sowie den Folgen von Mitglieder-Austritten. Nach Ansicht von Dr. Udo Niermann (Höfer- Vorsorge-Management) muss sich jeder öffentlicher Arbeitgeber fragen, ob die Fortführung der Beteiligungsvereinbarung bei der VBL (Versorgungsanstalt des Bundes der Länder) beziehungsweise die Mitgliedschaft in einer Zusatzversorgungskasse die betriebs- und personalwirtschaftlich günstigste Altersvorsorge für die Mitarbeiter ist. Bewertungskriterien für einen Ausstieg unter Berücksichtigung von Einflussfaktoren wie der Rechtsform oder der Bilanzvorschriften zeigt Dieter Ververs (Höfer-Vorsorge-Management) auf.
Christine Harder-Buschner (Bundesministerium der Finanzen) stellt die steuerrechtliche Flankierung zur Reform der Zusatzversorgung vor und geht auf die Auswirkungen der Neuordnung der Besteuerung von Alterseinkommen auf die Pflichtversicherung und die freiwillige Versicherung näher ein. Die Ausschreibungspflichten und vergaberechtlichen Probleme beim Ausstieg aus der Zusatzversorgung sind die Themen von Dr. Daniela Schwarz (Heuking Kühn Lüer Wojtek).
Die Umsetzung eines Austritts aus der VBL wird am Beispiel der DAK- Deutsche Angestellten Krankenkasse vorgestellt. Die Neuregelung der betrieblichen Alterversorgung des Erzbistums Freiburg ist ein weiteres Praxisbeispiel.
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