Was ändert sich für Versicherungen durch das neue VVG? Pressemitteilung zur EUROFORUM-Konferenz VVG-Reform
Düsseldorf (ots)
Düsseldorf, 13.04.2004. Am 19. April wird der Abschlussbericht der Kommission zur Reform des Gesetzes über den Versicherungsvertrag (VVG) an Bundesjustizministerin Brigitte Zypries übergeben. Darin wird das seit 1908 bestehende Gesetz an die bereits übliche Rechtsprechung angepasst. Zum 1. Januar 2005 soll das VGG-neu bereits in Kraft treten.
Auf der EUROFORUM-Konferenz VVG-Reform (25. und 26. Mai 2004, Köln) stellen namhafte Vertreter der VVG-Kommission die wichtigsten Eckpunkte der geplanten Novellierung des VVG vor und erörtern die Auswirkungen auf das Produkt Versicherung. Prof. Wolfgang Römer (Ombudsmann für Versicherungen) und Prof. Dr. Helmut Schirmer stellen die Vorschläge zum Vertragschluss beziehungsweise Widerrufsrecht vor und gehen auf die Ergebnisse zu Prämien- und Bedingungsanpassung, zur vorläufigen Deckung, zu den Informations-, Beratungs- und Aufklärungspflichten sowie zum Vermittlerrecht ein. Dr. Theo Langheid (Bach, Langheid & Dallmayr) geht vertiefend auf die Änderungen bei Obliegenheiten, bei der vorvertraglichen Anzeigepflicht sowie bei der Gefahrerhöhung und Prämien ein.
Die Auswirkungen der VVG-Reform auf die Verträge von Sachversicherungen erläutern Dr. Bruno Gas, Vorstandsvorsitzende der Extremus AG, sowie Stefan Speyer (Allianz AG). Die neuen Voraussetzungen für die Haftpflicht kommentiert Alexander Mack (Gerling Konzern Allgemeine Versicherungs-AG).
Die Umsetzung der Reform in der Praxis von Personenversicherungen bewertet Vorstandsmitglied Dr. Johannes Lörper (Hamburg Mannheimer Versicherungs-AG). Die speziellen Auswirkungen des neuen VVG auf den Abschluss von Lebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen sowie Unfall- und Krankenversicherungen greift unter anderen Dr. Jan Boetius, ehemaliger Vorstandsvorsitzender der DKV Deutsche Krankenversicherung AG, auf.
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