Macht SEStEG den Standort Deutschland attraktiver? EUROFORUM-Konferenz: "Auswirkungen des SEStEG" 28. und 29. September 2006, Frankfurt/Main
Düsseldorf (ots)
Düsseldorf, Juli 2006. Mit dem Entwurf zum "Gesetz über die steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften" (SEStEG) beabsichtigt der Gesetzgeber eine Anpassung der nationalen steuerlichen Vorschriften zur Umstrukturierung von Unternehmen an die gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Entwicklungen im europäischen Recht. Das Ziel, Steuerhemmnisse für die immer wichtiger werdenden grenzüberschreitenden Umstrukturierung von Unternehmen abzubauen und damit die Attraktivität des Investitionsstandorts Deutschland zu erhöhen, sehen Steuer- und Wirtschaftsexperten kritisch. Vor allem die Wegzugbesteuerung und der Wegfall der Verlustverrechnung sind strittig.
Die EUROFORUM-Konferenz "Auswirkungen des SEStEG" (28. und 29. September 2006, Frankfurt/Main) greift die aktuelle Diskussion um die geplante Gesetzgebung für internationale Umstrukturierungen auf. Die Eingriffe des SEStEG auf das Einkommenssteuergesetz, das Körperschaftssteuergesetz und das Umwandlungssteuergesetz werden von Steuer- und Finanzexperten aus Verwaltung, Unternehmen und Beratung vorgestellt. Ein wichtiger Aspekt ist dabei die künftige Behandlung der Steuerentstrickung und die steuerlichen Auswirkungen des Betriebsvermögentransfers. Die steuerliche Gestaltung von Verschmelzungen, Einbringungen und Spaltungen mit internationalen Bezug werden praxisnah aufgezeigt.
Gert Müller-Gatermann (Bundesministerium der Finanzen) gibt einen Überblick über das neue SEStEG und erläutert die Wegzugbesteuerung, die Entstrickung im betrieblichen Bereich sowie die Anpassung des Umwandlungssteuergesetzes an die Globalisierung, die Maßgeblichkeit, den Verlustübergang und einbringungsgeborene Anteile. Die neue Entstrickungskonzeption sowie die Anwendung in der Praxis und noch ausstehende Fallregelungen erläutert Prof. Dr. Harald Schaumburg (Flick Gocke Schaumburg). Die Gestaltung grenzüberschreitender Umwandlungen sowie Anwendungsregelungen und Folgeänderungen im KStG erläutert Anita Kiontke (Bundesministerium der Finanzen). Die Umwandlung in- und ausländischer Kapitalgesellschaften in Personengesellschaften stellt Dr. Ralf Möhlenbrock (Bundesministerium der Finanzen) vor. Prof. Dr. Guido Förster (Heinrich-Heine-Universität) erläutert die Einbringung von Betrieben in in- und ausländische Kapitalgesellschaften. Neue Gestaltungsmöglichkeiten und Risiken in der Praxis zeigt Dr. Stefan Köhler (Ernst & Young AG) auf.
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