Erleichterungen bei der In-House-Vergabe EUROFORUM-Jahrestagung "Deutscher Vergaberechtstag 2007" 13. und 14. Juni 2007, Berlin
Düsseldorf (ots)
Berlin/Düsseldorf, April2007. Im Rahmen der geplanten Novellierung des Vergaberechts will die Bundesregierung eine Regelung zum Themenbereich "Interkommunale Zusammenarbeit und Vergaberecht" im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen verankern. Die Kommunen hoffen dadurch Rechtsklarheit zu bekommen, wenn alle Formen der rein interkommunalen Kooperationen ohne Beteiligung privater Dritter ausdrücklich vom Anwendungsbereich des Vergaberechts freigestellt werden. Auf dem "Deutschen Vergaberechtstag 2007" (13. und 14. Juni 2007, Berlin) informiert als Vertreter des Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Dr. Fridhelm Marx, über den aktuellen Stand der Vergaberechtsreform und stellt die Möglichkeiten zur Vereinfachung des Vergaberechts vor.
Mit der Einstellung des Vertragsverletzungs-Verfahrens gegen die nordrhein-westfälischen Gemeinden Langerwehe, Inden, Linich und Würselen, die bei der Vergabe ihrer kommunalen Abfallbeseitigung an den eigenen "Zweckverband Regio Entsorga" kein öffentliches Vergabeverfahren durchgeführt hatten, zeigte der Europäische Gerichtshofs und die Europäischen Kommission, dass die Bereitschaft die Zulässigkeit der In-House-Vergabe etwas zu lockern. Im Fall der deutschen Gemeinden teilt die Kommission nun die Ansicht der Kommunen, dass es sich bei der Vergabe an den Zweckverband um eine "Maßnahme interner Organisation" handelt und damit vergaberechtliche Bestimmungen gar nicht zur Anwendung kämen. Generalanwältin Christine Stix-Hackl (Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft) und Matthias Petschke (EU-Kommission) zeigen die neusten Entwicklungen im EU-Vergaberecht und in der europäischen Rechtssprechung auf.
Die Vorsitzende der 3. Vergabekammer des Bundes, Dr. Gabriele Herlemann (Bundeskartellamt) und geht auf die Verlagerung des Prüfungsschwerpunktes von der materiellen auf die formelle Vollständigkeitsebene ein.
Die von der EUROFORUM Deutschland GmbH veranstaltete Jahrestagung zum Vergaberecht greift ebenfalls die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und aktuelle Fälle des Düsseldorfer Vergabesenats auf. Über soziale Aspekte im Vergabeverfahren spricht Prof. Dr. Jan Ziekow (Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung). Er stellt fest: "Die Tariftreue-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bedeutet keinen Freibrief für die Einführung sozialer Gesichtspunkte in Vergabeverfahren." Der Europarechts-Experte Prof. Dr. Meinrad Dreher (Johannes Gutenberg-Universität Mainz) zeigt Rechtsfragen langfristiger Vertragslaufzeiten bei Ausschreibungen auf und der Rechtsschutz-Experte Dr. Heiko Höfler (Hölters & Elsing) geht auf neue Aspekte zur Zulässigkeit von Nachprüfungsverfahren ein. Weitere Vergabe-Experten aus Verwaltung, Wissenschaft, Gerichtsbarkeit und der Praxis diskutieren neben den aktuellen Trends im Vergaberecht auch Spezialthemen wie das Recht zur Akteneinsicht und Geheimnisschutz. Die Sicht eines Unternehmens auf das Vergaberecht erläutert Deutsche-Bahn-Vorstand Dr. Otto Wiesheu.
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