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Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zu Telefonwerbung

Bielefeld (ots)

Wer arglosen Verbrauchern am Telefon Verträge
aufschwatzt, verdient momentan gutes Geld, denn das Geschäft ist 
äußerst lukrativ. Und das, obwohl ungebetene Telefonwerbung bereits 
seit 2004 gesetzlich verboten ist. Durch eine Verschärfung des 
Gesetzes sollen Verbraucher in Zukunft besser geschützt werden. 
Unterdrückte Rufnummern sollen bei Werbeanrufen bald der 
Vergangenheit angehören.
Doch das Problem des ungebetenen Anrufs an sich ist dadurch noch 
lange nicht gelöst. Natürlich können Verbraucher mit einem 
ISDN-Telefon bei ihnen unbekannten Rufnummern einfach nicht mehr 
abnehmen. Lästig bleiben solche Anrufe aber trotzdem.
Dass unseriöse Firmen nach derartigen Telefonaten unaufgefordert 
fertige Verträge an Verbraucher versenden, wird durch den neuen 
Gesetzesentwurf nicht direkt verboten. Diese Verträge wieder 
rückgängig zu machen, ist mit einem hohen Aufwand verbunden und 
kostet die Verbraucher Zeit, Arbeit und Geld. Da ist das geplante 
14-tägige Widerrufsrecht für über das Telefon abgeschlossene Verträge
nur ein schwacher Trost.
Der Gesetzgeber muss gegen die unerlaubten Telefonwerber zum Schutze 
der Verbraucher noch härter durchgreifen und mündliche 
Vertragsabschlüsse am Telefon generell verbieten. Bis dahin gilt: Bei
ungebetenen Werbeanrufern lieber gleich den Hörer auf die Gabel 
legen, statt sich etwas aufschwatzen zu lassen.

Pressekontakt:

Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261

Original content of: Westfalen-Blatt, transmitted by news aktuell

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