Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur geplanten Videoüberwachung
Bielefeld (ots)
Bei der geplanten Videoüberwachung von Wohnungen geht es wieder einmal um die schwierige verfassungsrechtliche Abwägung zwischen größtmöglicher Sicherheit und der gebotenen Wahrung der Freiheitsrechte der Bürger. Die Befürworter argumentieren, die Verankerung der Videoüberwachung im Bundeskriminalamt-Gesetz sei überfällig. Es sei sicherheitspolitisch nicht mehr zu verantworten, wenn das Vorhaben torpediert würde. So habe man bereits vor der Festnahme islamistischer Terroristen im Sommer 2007 im Sauerland hart am Rand der Legalität vorgehen müssen. Errnst zu nehmen ist auch der Hinweis der Gewerkschaft der Polizei, es bleibe eine kaum zu schließende Sicherheitslücke, wenn die Videoüberwachung scheitern sollte. Jede Einschränkung polizeilicher Fahndungsmethoden werde von der Gegenseite ausgenutzt. Ob dabei auch die Überwachung der Wohnungen unbescholtener Bürger rechtlich haltbar ist, darf bezweifelt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat bisher in seiner Rechtsprechung eine klare Linie verfolgt und eine überbordende Beschneidung von Bürgerrechten verhindert. Den Weg in einen Überwachungsstaat werden die Karlsruher Richter nicht mitmachen.
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