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Westfalen-Blatt: Das Westfalen-Blatt (Bielefeld) schreibt zum Raucher-Urteil:

Bielefeld (ots)

Um eines gleich klarzustellen: 33 Jahre meines
Lebens habe ich nicht geraucht, aber seit zehn Jahren gebe ich mich 
dem kultiviert-intensiven Zigarrengenuss hin. Und um auch das 
klarzustellen: Ja, ich weiß, dass Rauchen schwer 
gesundheitsgefährdend ist, und, ja, ich weiß auch, dass jedes Jahr in
Deutschland 3300 Menschen an den Folgen des Passivrauchens sterben.
Für Bundesverfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier ist deshalb
»der Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsgefahren - wozu der 
Gesetzgeber auch das Passivrauchen zählen darf - ein überragend 
wichtiges Gemeinschaftsgut«. Deshalb hält er auch ein generelles 
Nichtrauchergesetz für verfassungsgemäß. Sein Kollege Johannes Masing
wandte allerdings - angesichts eines Raucheranteils von mehr als 30 
Prozent unter den Erwachsenen - in einer abweichenden Meinung zu dem 
Urteil ein: »Damit wird das gesellige Beisammensein bei Tabak, Speise
und Trank völlig aus dem öffentlichen Raum und dem gewerblichen 
Angebot verbannt.«
Gesundheit ist fraglos ein hohes Gut. Doch wenn Erwachsene sich 
entschließen, in der Eckkneipe ein Rauchopfer darzubringen, und auch 
der Kneipier dem Glimmstängel verfallen ist - warum soll das verboten
werden?
In der Abwehr von Gesundheitsgefahren ist Deutschland - wie auch in 
Sachen Nichtrauchergesetz - herrlich inkonsequent. Wenn Gesundheit 
ein so hohes Gut ist, warum erlaubt man überhaupt das Rauchen? Warum 
ist Tabakwerbung verboten, Alkoholwerbung aber nicht? Warum sind 
weiche Drogen teilweise erlaubt? Und warum, wenn wir Massenmörder mit
Glimmstängel so böse, böse, böse sind, wie die Drogenbeauftragte des 
Bundes Sabine Bätzing gestern bekräftigte, finanziert sich der 
deutsche Staatshaushalt zu fast fünf Prozent aus der Tabaksteuer?
Schon lange darf in vielen Lebensbereichen nicht mehr geraucht werden
- nicht in öffentlichen Gebäuden, nicht am Arbeitsplatz. Dies ist 
nachvollziehbar und vollkommen richtig, da auch Nichtraucher diese 
Räumlichkeiten aufsuchen müssen.
Neben dem Schutz vor dem Passivrauchen war ein weiteres 
Bätzing-Argument für die Glimmstängel-Verbannung aus Gaststätten: Die
Nichtraucher würden das Wegbleiben der Abhängigen finanziell 
kompensieren. Mag sein, dass das in Irland, Italien und Spanien so 
ist, in Deutschland ist das nicht der Fall. Rauchräume in Restaurants
sind überfüllt, die Nichtraucher-Plätze bleiben leer. Warum lässt man
die Gaststätten-Besitzer nicht entscheiden: Bei mir darf geraucht 
werden, bei mir nicht. Und dem mündigen Bürger die freie Wahl, da 
geh' ich rein, da nicht.
Viele Kritiker bemängeln den inkonsequenten Schutz im Vergleich zu 
anderen EU-Ländern. Konsequent ist aber nicht immer klug. So müssen 
die Gäste in holländischen Coffeeshops, wenn sie ihren weichen Drogen
vor dem Verzehr Tabak beimischen, den Laden vor dem Konsum verlassen.
Noch Fragen?

Pressekontakt:

Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261

Original content of: Westfalen-Blatt, transmitted by news aktuell

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