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Westfalen-Blatt: Das Westfalen-Blatt (Bielefeld) zum Thema Sicherungsverwahrung:

Bielefeld (ots)

Die Polizei ist mal wieder der Ausputzer. Zum
Schutz der Kinder muss in Heinsberg ein Sexualstraftäter auf 
unabsehbare Zeit rund um die Uhr observiert werden. Denn er darf 
nicht eingesperrt werden, wie der Bundesgerichtshof gestern 
entschieden hat.
Die Auffassung des BGH überrascht Juristen nicht. Denn der 
58-Jährige, der drei Mädchen vergewaltigt und gequält hatte, hatte 
seine Strafe von 14 Jahren bis zum letzten Tag verbüßt. Und neue 
Erkenntnisse, die eine nachträglich verfügte Sicherungsverwahrung 
möglich gemacht hätten, gibt es nicht. Der Mann gilt wie schon zuvor 
auch heute noch als sehr gefährlich, aber diese Einschätzung der 
Gutachter ist eben nicht neu - und erfüllt somit nicht die 
gesetzliche Voraussetzung für eine nachträglich verhängte 
Sicherungsverwahrung.
Die Politik muss schleunigst das Gesetz verbessern. Denn dass der Ort
Heinsberg seit einem Jahr in Angst lebt, dass Eltern ihre Kinder dort
nicht mehr alleine nach draußen lassen, dass Polizisten ständig vor 
dem Haus des Sexualverbrechers Wache schieben müssen - das stärkt 
nicht gerade das Vertrauen in den Rechtsstaat.

Pressekontakt:

Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261

Original content of: Westfalen-Blatt, transmitted by news aktuell

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