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Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Hartz-IV-Urteil:

Bielefeld (ots)

Das Bundesverfassungsgericht hat kein
überraschendes, aber ein weises Urteil getroffen. Die Karlsruher 
Richter haben deutlich gemacht, dass die Ermittlung der 
Hartz-IV-Sätze verfassungswidrig erfolgt ist, die Neugestaltung des 
Gesetzes aber ohne Vorgabe an die Politik zurücküberwiesen. Das ist 
gut, gehört doch die Gesetzgebung ins Parlament. Viel zu oft 
verlassen sich die Politiker auf den Reparaturbetrieb Karlsruhe.
Bemerkenswert ist der doppelte Clou: Der Finanznot von Bund, Ländern 
und Kommunen trägt Rechnung, dass eine Neufassung des Gesetzes nicht 
rückwirkend gilt. Für politischen Druck sorgt, dass das neue Recht 
zum 1. Januar 2011 greifen muss.
 Guter Rat ist nun teuer, und eine Portion Populismus liegt in der 
Luft. Die Debatte um Höhe und Ausgestaltung der Hartz-IV-Sätze ist 
belastet von dem falschen Pauschalurteil, dass die allermeisten 
Hartz-IV-Empfänger einfach nur zu faul zum Arbeiten seien. Ebenso 
falsch ist andererseits der Gedanke, dass eine Erhöhung der 
Regelsätze allein schon heilbringend sei.
Sicher vorherzusagen ist derzeit nur, dass der Tatbestand des 
Einzelbedarfs bis zum Jahresende sehr bedeutsam werden dürfte. In der
Lücke zwischen verfassungswidriger, aber gültiger und neuer 
Gesetzgebung wird kein Sachbearbeiter Interesse daran haben, sich mit
zu rigider Rechtsauslegung unnötig Ärger einzuhandeln.
Was dann kommt, ist offen. Keinesfalls haben die Richter den Weg zu 
höheren Regelsätzen vorgezeichnet. Manch Jubel könnte verfrüht 
gewesen sein. Darauf deuten Stimmen aus dem Regierungslager hin, die 
einen Ausbau der Sachleistungen forcieren wollen. Auch dieser Weg ist
nicht kostenlos, an vielen Stellen aber vergleichsweise 
kostengünstig.
 Zudem könnte die Förderung von Kindern und Jugendlichen so 
vielerorts besser gelingen. Heinz Buschkowsky, der SPD-Bürgermeister 
von Berlin-Neukölln, ist nur der prominenteste einer Riege von 
Politikern, die höhere Regelsätze ablehnen, weil das 
Gießkannenprinzip eher Hartz-IV-Karrieren in die nächste Generation 
überträgt als beendet. Gegen eine pauschale Erhöhung spricht auch das
Lohnabstandsgebot. Schon jetzt gibt es viele Beschäftigte, die mit 
ihrem Vollzeitjob kaum mehr verdienen als Hartz-IV-Empfänger 
bekommen.
Sicher ist: Auf die schwarz-gelbe Bundesregierung wartet eine 
Aufgabe, an der sie sich beweisen muss. Abwarten reicht diesmal 
nicht. Jetzt ist Handeln gefragt, und das kann brisant werden. 
Immerhin hat keine Entscheidung dem politischen Misserfolg der SPD 
mehr Vorschub geleistet als die Hartz-IV-Gesetzgebung.
 Nun haben die Karlsruher Richter die Herkulesaufgabe an Union und 
FDP weitergereicht. Ein Erbe, auf das Bundeskanzlerin Angela Merkel 
sicher gern verzichtet hätte, das aber auch Chancen bietet. Die Frage
ist, ob sich ihre Regierung einen ähnlichen Wurf zutraut, wie ihn 
einst Gerhard Schröder gemacht hat. Mit dem gestrigen Urteil ist die 
Agenda 2010 zum Prüfstein 2010 für Schwarz-Gelb geworden.

Pressekontakt:

Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261

Original content of: Westfalen-Blatt, transmitted by news aktuell

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