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Westfalen-Blatt: Das Westfalen-Blatt (Bielefeld) zum Urteil im Fall Brunner:

Bielefeld (ots)

Eines steht nach dem Urteilsspruch im Brunner-Prozess fest: Der Fall kann noch längst nicht zu den Akten gelegt werden. Die Revision ist bereits angekündigt. Nichts anderes war zu erwarten, nach diesem harten Richterspruch, der den von der Staatsanwaltschaft erhobenen Mordvorwurf bestätigte. Moralisch ist das Urteil durchaus zu verstehen. Wer einen am Boden liegenden Menschen mit Fußtritten vor allem gegen den Kopf derart malträtiert, wie es am 12. September 2009 auf dem Münchner S-Bahnhof Solln geschehen ist, der nimmt billigend den Tod des Opfers in Kauf. Und genau das hat der heute 19 Jahre junge Haupttäter Markus S. getan. Dennoch ist es rechtlich nicht unstrittig, hieraus einen Mord abzuleiten. Vor allem, da Dominik Brunner den ersten Schlag ausgeteilt hatte. Zum Schutz der Kinder und damit aus Notwehr, so das Argument der Staatsanwaltschaft, dem sich der Richter nun anschloss. Dass die Anwälte der nun Verurteilten das anders sehen müssen, liegt in der Natur der Sache - ist aber gleichwohl nicht wirklich von der Hand zu weisen. Was wäre passiert, wenn Brunner abgewartet hätte und nicht in die Offensive gegangen wäre? Eine Antwort darauf lässt sich heute nicht mehr geben. Klar ist, der 50-jährige Geschäftsmann wollte eine Gruppe Jugendlicher schützen, die zuvor von den beiden Hauptangeklagten massiv bedroht worden war. Mit dieser Handlungsweise löste Brunner nach Ansicht des Gerichts bei den Tätern Rachegelüste aus. Das eigentliche Motiv für den Angriff auf den 50-Jährigen, der seine Zivilcourage mit dem Leben bezahlte. Vor allem aufgrund der Brutalität, mit der Markus S. auf den am Boden liegenden Brunner eintrat, ist das Urteil wegen Mordes zu verstehen. Dabei ist absolut unerheblich, ob der mutige Geschäftsmann einen Herzfehler hatte und der Tod schließlich aufgrund des Kammerflimmerns eintrat. Ursächlich waren es die Tritte gegen seinen Körper, die seinem Leben ein Ende bereiteten. Für Richter Reinhold Baier steht das Verhalten des 19-Jährigen auf »sittlich niedrigster Stufe«. Wäre Markus S. nicht als Jugendlicher, sondern als Erwachsener verurteilt worden, hätte das Gericht eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängen müssen, legte der Richter noch nach. Mit dem Urteil und diesen harten Worten in seiner Begründung hat Baier deutliche Zeichen gesetzt. Ein Zeichen gegen Gewalt ebenso wie ein Zeichen für Zivilcourage. Die nämlich ist unbedingt notwendig, um aggressiven Schlägern Einhalt zu gebieten. Zur Zivilcourage gehört aber auch eine gehörige Portion Mut. Mut, der nach dem Tod Brunners vielen vermutlich eher fehlen dürfte. Auch das harte Urteil gegen die Täter wird kaum dazu beitragen, diesen Mut zu stärken. Aber - und das ist wichtig - es wird auch nicht mutloser machen.

Pressekontakt:

Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261

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