Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Streikrecht bei Kirche und Diakonie
Bielefeld (ots)
In der Praxis machen Beschäftigte in kirchlichen Altenheimen, Krankenhäusern oder Kindertagesstätten zumeist nichts anderes als in staatlichen oder privatwirtschaftlichen Einrichtungen. Deshalb hat das Landesarbeitsgericht mit seinem Urteil eigentlich nur bestehende Realitäten anerkannt. Denn Ärzte, Erzieherinnen, Kranken- und Altenpfleger leisten - anders als Geistliche - keinen Verkündigungsdienst. Das besondere Ethos der Kirchen soll dabei nicht in Abrede gestellt werden. Doch unternehmerische Ansprüche über den rein ökonomischen Gewinn hinaus werden in anderen Branchen über den Begriff des Tendenzbetriebes abgedeckt. Und selbst dort dürfen Beschäftigte streiken. Zudem kennt auch der Arbeitgeber Kirche die gängigen Tricks: Im Pflegebereich gründen selbst diakonische Einrichtungen Zeitarbeitsfirmen, um das Lohnniveau zu senken. Für Patienten, Senioren und Eltern wird sich mit der gestrigen Entscheidung nichts ändern. Erstens entsteht eine Streikkultur nicht über Nacht. Und zweitens wird wohl erst das Bundesverfassungsgericht eine rechtsverbindliche Entscheidung treffen.
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