Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Wettverbot für Hartz-IV-Empfänger
Bielefeld (ots)
»Hartz IV oder nicht?« Diese Frage bleibt Kunden und Betreibern von Lottostellen erspart. Das Landgericht Köln hat klargestellt, dass es mit seiner umstrittenen Eilentscheidung vom Februar keineswegs allen Sozialgeldbeziehern die Tippscheine entziehen will, sondern dass die Fürsorgepflicht des Lottoanbieters für eklatante Einzelfälle gilt. Auch wenn ein Urteil erst im Mai fällt: Jede andere Entscheidung wäre ein Skandal. Das Grundgesetz stellt die Würde des Menschen an oberste Stelle. Ein generelles Tippverbot für Hartz-IV-Empfänger wäre damit unvereinbar. Das Verfahren zeigt aber auch, mit welch rüden Methoden um den milliardenschweren Glücksspielmarkt gekämpft wird. Denn der vorgeblich arme Schlucker, der anscheinend seine letzten 50 Euro verwetteten wollte und damit die Frage nach der Fürsorgepflicht aufgeworfen hatte, war ein Strohmann der privaten Lotto-Konkurrenz. Über das staatliche Glücksspielmonopol mag man streiten - aber bitte nur mit ehrenhaften Mitteln. Eine ganze Bevölkerungsschicht zur Geisel eigener wirtschaftlicher Interessen zu machen, ist einfach nur geschmacklos.
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