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Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Thema Urteile des Bundesfinanzhofs

Bielefeld (ots)

Die Kläger können sich über die Entscheidungen des Bundesfinanzhofes zunächst einmal freuen. Doch Millionen von Studenten und Auszubildende sollten nicht allein wegen dieses Richterspruchs rauschende Partys feiern. Sie dürfen jetzt nicht das Geld ausgeben, das sie sich später einmal als gutverdienende Arbeitnehmer an Steuerrückzahlungen erhoffen. Noch gibt es zu viele Fallstricke. So kann das Finanzministerium einfach eine Gesetzesänderung auf den Weg bringen oder mit einem »Nichtanwendungserlass« die Finanzämter zwingen, die Urteile nur in Einzelfällen zu berücksichtigen und auf weitere Rechtsentscheide zu warten. Diese Praxis ist skandalös. Erst schlagen die Gerichte dem Gesetzgeber die unklaren Formulierungen um die Ohren, und dann kann das Finanzministerium auf Zeit spielen. Von Waffengleichheit kann hier nicht die Rede sein. Und wer nicht gerade Steuerrecht studiert, könnte bei den Vorschriften und Ausnahmen leicht ins Stolpern kommen. Andererseits: Wenn es vierstellige Summen geht, sollte noch Geld für einen Expertenrat drin sein. Ist der nicht auch von Steuer abzusetzen?

Pressekontakt:

Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261

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