All Stories
Follow
Subscribe to Westfalen-Blatt

Westfalen-Blatt

Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Wettbüro-Urteil

Bielefeld (ots)

Die Bank gewinnt immer. Diese Casino-Weisheit gilt auch für den Staat. Etwa 2,5 Milliarden Euro jährlich fließen aus den Lottoeinnahmen in die Kassen der Länder sowie in ihre Sport- und Kulturstiftungen. Kein Wunder also, dass sich die Länder mit allen Mitteln gegen die private Konkurrenz wehren. Doch die Politik hat sich verzockt. Das Argument, nur staatliche Kontrolle könne die Spielsucht eindämmen, hat sich nun auch in den Augen der Münsteraner Richter als scheinheilig erwiesen. Üppige Jackpots beim Staatslotto sprechen ebenso dagegen wie die Legalisierung von immer ausgefuchsteren Glücksspielautomaten in privaten Spielhallen. Der Glücksspielstaatsvertrag läuft Ende des Jahres aus. Die Länder müssen sich klar bekennen: Entweder ein Nein zu Wetten aller Art oder aber die Freigabe privater Anbieter. Eines aber darf nicht geschehen: Dass die Kommunen Schadenersatz für die Schließung von Wettbüros leisten müssen, obwohl sie nur verlängerter Arm des Landes waren. Das Land steht zumindest in der Pflicht, die Kommunen zu entschädigen. Denn: Spielschulden sind Ehrenschulden.

Pressekontakt:

Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261

Original content of: Westfalen-Blatt, transmitted by news aktuell

More stories: Westfalen-Blatt
More stories: Westfalen-Blatt
  • 29.09.2011 – 19:45

    Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zu Nokia

    Bielefeld (ots) - Kaum zu glauben, aber im Sustainability-Bericht des Konzerns nachzulesen: Nachhaltigkeit ist Unternehmensziel von Nokia. Dabei ist ein Hundert-Meter-Sprinter verglichen mit dem finnischen Handy-Hersteller ein echter Marathonläufer. Rein nach Rumänien, raus aus Rumänien - und das in nur drei Jahren. Auf der Strecke bleiben 2200 Arbeitnehmer, die ...

  • 29.09.2011 – 19:45

    Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Urteil im Fall Mirco

    Bielefeld (ots) - Ein anderes Urteil hätte es nicht geben dürfen. Die verhängte lebenslange Freiheitsstrafe und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld sind der vorläufige juristische Schlussstrich unter ein bestialisches Verbrechen. Doch anders als in anderen Prozessen dieser Art bleibt in diesem Fall eine tiefe Leere zurück. Eltern, aber auch Richter, ...