Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Klage gegen der Umweltverbände gegen den A 33-Lückenschluss bei Halle
Bielefeld (ots)
Es ist noch nicht lange her, da musste an dieser Stelle das 50-jährige Planungsjubiläum der A 33 »gewürdigt« werden. Jetzt wird das wohl wichtigste Infrastrukturprojekt der Region ein weiteres Mal auf die Kriechspur geschoben. Die Umweltverbände haben Klage gegen den Lückenschluss bei Halle eingereicht. Nun droht mindestens ein weiteres Jahr Verzögerung. Die Klage ist nach zuletzt massiver Kritik keine Überraschung mehr. Und doch: Es waren eben jene Umweltverbände, die 2004 mit am Verhandlungstisch saßen, als mit der damaligen rot-grünen Landesregierung die dritte Umplanung der A 33 auf der so genannten Konsenstrasse beschlossen wurde. Mal abgesehen davon, dass viele Haller die stadtnahe K-Trasse als Katastrophe empfinden, wurde das Verhandlungsergebnis als »Durchbruch« gefeiert. Einen solch unmittelbaren und durchgreifenden politischen Einfluss hatten die Umweltverbände bis dahin noch nie erreicht. Und tatsächlich wuchsen die Ausgaben für Natur-, Umwelt- und Artenschutz im Zuge der A 33 auf etwa 30 Millionen Euro an. Zum Vergleich: Für Lärmschutz werden bei dem 130 Millionen-Euro-Projekt etwa fünf Millionen Euro aufgebracht. Mit der Entwicklung der Konsenstrasse wurden die Umweltverbände zu machtvollen politischen Akteuren, ohne dass sie sich hätten Wahlen stellen müssen. Mit ihrer Unterschrift übernahmen sie politische Verantwortung. Und der werden sie letztendlich nicht gerecht. Natürlich kann man fachlich darüber streiten, wie der Schutz einer Bechstein-Fledermaus am besten gewährleistet wird. Doch wie will man eigentlich noch vermitteln, dass vier Meter hohe Wände links und rechts der Autobahn als Überflugschutz für eine Fledermaus nicht mehr ausreichen, dass auf dem Mittelstreifen unbedingt auch noch eine sechs Meter hohe Wand gebaut werden muss, damit die Fledermaus über der Autobahn nicht herabfällt und vor einen Lastwagen knallt? Forderungen dieser Art sind kaum geeignet, in der Bevölkerung noch Verständnis für die eigentlich wichtigen Belange des Artenschutzes zu erlangen. Ebenso fragwürdig ist der Kampf um eine andere Ausgleichsflächenberechnung, den die Umweltverbände zu einem zentralen Punkt ihrer Klage gemacht haben. Denn letztlich ist der viel kritisierte Erlass der schwarz-gelben Vorgängerregierung, den der jetzige grüne Umweltminister nicht geändert hat, nur der Versuch, einen gerechteren Ausgleich zwischen den Interessen der Landwirtschaft und des Naturschutzes herzustellen. Es ist eben auch im allgemeinen Interesse, dass den Bauern nicht immer noch mehr Flächen weggenommen werden, die sie zur Erzeugung unserer Lebensmittel brauchen. All diese Zusammenhänge im Blick zu behalten, ist die Aufgabe verantwortungsvoller Politiker. Die Umweltverbände zeigen mit ihrer Klage, dass sie vor allem ihre Partikularinteressen sehen.
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