Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Verfassungsgerichtsurteil
Bielefeld (ots)
Zig Menschen auf kleinstem Raum. Gemeinschaftsküche. Gemeinschaftsbad. Gemeinschaftstoilette. Egal, woher sie kommen. Egal, welchen Religionen sie folgen. Oder welchen Essensvorschriften. Egal, ob Mann oder Frau, jung oder alt. So sind die meisten Asylbewerberunterkünfte hierzulande: Billigbauten, in denen jedes Wort noch viele Zimmer weiter dringt. Oft weit weg vom Ortskern und dem nächsten Supermarkt. Und arbeiten dürfen die Asylbewerber auch nicht. »Hauptsache, die Flüchtlinge leben in Sicherheit«, heißt es nicht ganz zu Unrecht. Dabei ist selbst das nicht sichergestellt - fordern doch die Billighäuser Angriffe dummer Nazis geradezu heraus. Und natürlich provoziert ein Leben auf so engem Raum auch Streitigkeiten unter den Asylbewerbern selbst. Jetzt zog das Bundesverfassungsgericht wenigstens eine untere Grenze. Der Asylbewerber ist genauso Mensch wie der, der hier geboren wurde. Alle haben ein Recht auf so viel Unterstützung, dass sie menschenwürdig leben können. Dieses Grundrecht ist nicht verhandelbar - schon gar nicht mit dem Ziel, die Einwanderung zu steuern.
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