Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zu Bettina Wulff
Bielefeld (ots)
Der juristische Kampf von Bettina Wulff gegen Rotlicht-Verleumdungen und Gerüchte über ihr angebliches Vorleben als Prostituierte verdient Respekt. Der ehemaligen First Lady unseres Landes wurde übel mitgespielt. Sie hat die Gerüchte über ihre Vergangenheit lange ertragen und ignoriert - aus Rücksicht auf das hohe Amt, das ihr Ehemann inne hatte. Nun war die Schmerzgrenze erreicht. Bettina Wulff ist zum Angriff übergegangen, und das ist gut so. Es geht hier nicht allein um die Wiederherstellung ihrer Ehre, sondern um ein immer noch unterschätztes Problem in unserer Gesellschaft: Mobbing im Internet. Bettina Wulff soll bei Gericht eine eidesstattliche Erklärung abgegeben haben, wonach alle Behauptungen über ihr angebliches Vorleben falsch seien. Mehr kann sie nicht tun, um ihre Glaubwürdigkeit zu untermauern. Trotzdem geht der Rufmord unvermindert weiter. Wenn man bei Google den Namen Bettina Wulff eintippt, dann werden einem nach wie vor die Worte »Escort« oder auch »Prostituierte« vorgeschlagen. Die Anschludigungen sollten dem damaligen Ministerpräsidenten Christian Wulff schaden - und haben seine Frau mit voller Wucht getroffen. Seit Monaten steht Bettina Wulff am Pranger. Einmal im Netz, immer im Netz. So ist das in unserer Internet-Gesellschaft, in den sozialen Netzwerken wie Facebook & Co., in denen wir uns virtuell bewegen und ganz freiwillig zu gläserne Menschen werden, ohne es offenbar zu merken. Einmal im Netz, immer im Netz? Das Unternehmen Google hat den schwarzen Peter seinen Kunden zugeschoben: ... die Begriffsvorschläge sind kein redaktioneller Inhalt, sondern ein generiertes Spiegelbild der Nutzersuchen ... In anderen Fällen hat der Konzern populäre Suchvorschläge durchaus gestrichen - wenn mächtige Lobbygruppen Druck machten. Der Fall hat eine Thematik hochgespült, die dringend geklärt werden muss: den Rufmord an unbescholtenen Bürgern im Internet, der durch Google auf ewig perpetuiert wird. Bettina Wulff führt den Prozess gegen hochgradige Verleumdung und schwerste Verletzung durch das Medium Internet. Mit ihrer Klage stellt sie auch die Frage, ob das alles ungesühnt hingenommen werden muss. Hoffentlich gewinnt sie diesen Kampf.
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