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Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum A33-Urteil

Bielefeld (ots)

Es gibt Ballons, die erstaunliche Größe gewinnen, wenn sie nur genügend aufgeblasen werden. Irgendwann aber platzen sie oder die Luft entweicht auf anderem Wege. So ist es der Klage des BUND gegen die A 33-Planung ergangen. Ob die Kläger dies wohl vorher geahnt hatten, weil sie zur Urteilsverkündung gar nicht mehr erschienen? Das Bundesverwaltungsgericht hat jedenfalls die A 33-Planung in einer bemerkenswerten Deutlichkeit bestätigt. In allen wesentlichen Punkten (Größe des FFH-Gebietes Tatenhauser Wald, Schutzkonzept für die Bechstein-Fledermaus und Berechnung der Ausgleichsflächen) ist die Klage abgewiesen worden - und zwar ohne jede Einschränkung. Für den BUND-Landesverband, der nun die Kosten des Verfahrens zu tragen hat, ist das eine Ohrfeige. Für Jens Kronsbein hingegen, seit zehn Jahren bei der Bezirksregierung mit der A 33-Planfeststellung betraut, ist dieses Ergebnis eine Bestätigung seiner gründlichen Arbeit, die in einem 1184 Seiten (!) langen Planfeststellungsbeschluss mündete. Selbstverständlich ist ein solcher Erfolg nicht, denn der mit dem Verbandsklagerecht politisch privilegierte BUND hat erst jüngst andere bedeutende Infrastrukturprojekte wie die Elbvertiefung vor dem Bundesverwaltungsgericht stoppen können. Für die Region setzt das Urteil aus Leipzig einen juristischen Schlusspunkt unter einen Konflikt, der wie kein zweiter Generationen beschäftigt. Das seit 50 Jahren andauernde Hin und Her in Sachen A 33 ist leider zu einem negativen Alleinstellungsmerkmal in OWL geworden, das selbst geduldig veranlagte Ostwestfalen nicht mehr ertragen mögen. Wenn der Bundesverkehrsminister jetzt ein neues Handbuch für das bessere Gelingen von Großprojekten vorstellt, ist man in dieser Region versucht, ihm darin ein Sonderkapitel über die A 33 anzuempfehlen. Überschriftenvorschlag: »So bitte nicht!« Das Leipziger Urteil schafft jetzt grundsätzlich Klarheit, einfach weil juristische Ausreden nicht mehr gelten. Der Problemfall A 33 dürfte damit noch lange nicht erledigt sein, das zeigen alle bisherigen schlechten Erfahrungen. Trotz wiederkehrender Beteuerungen aus Berlin und Düsseldorf kommt es immer wieder zu Irritationen, wann wieviel Geld für den Lückenschluss tatsächlich zur Verfügung steht. Die zunehmenden Verteilungskämpfe und der riesige Sanierungsstau bei deutschen Autobahnen insgesamt drohen den A 33-Finanzierungskonflikt Jahr für Jahr auf der politischen Tagesordnung zu halten. Ostwestfalen sollte daher wachsam bleiben und immer wieder Druck auf die Verantwortlichen ausüben. Und es darf dabei auch moralisch argumentiert werden: Wenn über Jahrzehnte erklärt worden ist, dass »das Geld fließt, sobald Baurecht da ist«, muss jetzt geliefert werden. Bunte A 33-Luftballons mit Versprechen, die nachher wieder platzen, will in dieser Region niemand mehr sehen.

Pressekontakt:

Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261

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