Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zu Speichelproben
Bielefeld (ots)
Schon mehr als 700 Mal hat ein Heckenschütze aus einem fahrenden Lkw heraus auf Fahrzeuge geschossen, die auf deutschen Autobahnen unterwegs waren. Doch selbst eine Belohnung von 100 000 Euro hat die Polizei bis heute nicht weitergebracht. Dabei könnte der Täter möglicherweise längst gefasst sein - wenn die Polizisten die Daten bekämen, die von den 300 Mautbrücken erfasst werden. Sie registrieren rund um die Uhr jedes Kennzeichen, aber die Fotos sind für die Polizei tabu. Das ist kein Einzelfall. 2010 hat das Bundesverfassungsgericht die Speicherung von Telefondaten verboten, und gestern hat der Bundesgerichtshof entschieden: Ergibt sich bei einem Speicheltest, dass eine überprüfte Person mit dem gesuchten Täter verwandt ist, darf dieser Spur nicht nachgegangen werden. Konkret bedeutet das: Hat die Polizei keinen anderen Hinweis auf den Verdächtigen, bekommt sie vom Richter auch keine Erlaubnis, eine Speichelprobe zu nehmen - und der Täter kommt davon. Datenschutz ist gut, solange er nicht zum Täterschutz wird. Doch genau diesen Trend scheint es zu geben.
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