Westfalen-Blatt: Die NRW-Landesregierung will die Beamtenbesoldung reformieren. Beamte auf Probe, die älter als 25 Jahre sind, könnten dann vom 1. April an weniger Gehalt bekommen. Die Gewerkschaft protestiert.
Bielefeld (ots)
Das Land Nordrhein-Westfalen will in Zukunft Beamten auf Probe, die älter als 25 Jahre sind, weniger Gehalt zahlen. Ein entsprechendes Gesetz soll nach Angaben des Finanzministeriums am 1. April 2013 in Kraft treten. Das berichtet das Bielefelder Westfalen-Blatt (Montags-Ausgabe) unter Berufung auf das NRW-Finanzministerium. Heftigen Protest hat bereits die Gewerkschaft der Polizei (GdP) angemeldet, schreibt die Zeitung. Trete die Neuregelung wie geplant in Kraft, würden 31 Jahre alte Kommissaranwärterinnen und -anwärter bei der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe 4035 Euro im Jahr weniger verdienen, sagte GdP-Sprecher Stephan Hegger dem Westfalen-Blatt. Polizisten, die 25 Jahre und älter seien, würden in der niedrigsten Besoldungsgruppe A9 (Stufe 2, Grundgehalt 2164,12 Euro) verbleiben. Bisher hätten diese Polizisten bei der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe je nach Alter Anspruch auf die Gehaltsstufen drei bis sechs. Kern der geplanten Neuregelung sei, dass das Alter bei der Einstellung für die Höhe der Besoldung grundsätzlich keine Rolle mehr spielen soll, sondern die berufliche Erfahrung, sagte ein Sprecher des Finanzministeriums der Zeitung. Ausnahmen seien nur dann vorgesehen, wenn ein Berufseinsteiger nachweisen könne, dass er vor seiner Einstellung Tätigkeiten ausgeübt habe, die für seine spätere Verwendung förderlich seien, wie zum Beispiel eine andere Tätigkeit im öffentlichen Dienst. Auch der Grundwehrdienst oder Zeiten der Kindererziehung sollen berücksichtigt werden. Beim Bund und allen anderen Bundesländern gebe es im Hinblick auf die Besoldung ähnliche Reformbestrebungen, heißt es in dem Zeitungsbericht. Das Alter allein sei künftig als Kriterium für eine höhere Besoldung nicht mehr vertretbar und würde auch den Forderungen oberster Gerichte beziehungsweise des Europäischen Gerichtshofes zuwiderlaufen. Wie viele Personen von der geplanten Neuregelung betroffen seien könne zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden, teilte das Finanzministerium nach dem Zeitungsbericht mit. Bei der Polizei seien mehr als ein Drittel eines Ausbildungsjahrgangs betroffen, sagte GdP-Sprecher Hegger dem Westfalen-Blatt. In NRW gibt es jährlich 1400 Neueinstellungen bei der Polizei. Die GdP fordert, dass die Kommissaranwärterinnen und -anwärter, die ihre Ausbildung bei der Polizei bereits begonnen haben, weiter nach der bisher gültigen Regelung eingruppiert werden. Hegger: »Die Landesregierung hat junge Menschen mit Gehaltsversprechungen für die Polizei geworben, von denen sie jetzt nichts mehr wissen will.« Mit dem neuen Dienstrechtsanpassungsgesetz für das Land NRW befasst sich morgen (Dienstag, 26. Februar) im Landtag der Unterausschuss Personal des Haushalts- und Finanzausschusses. Vorgesehen ist eine Expertenanhörung.
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