Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zu Hartz-IV-Kontrollen
Bielefeld (ots)
Jeder Arbeitnehmer muss damit rechnen, dass sein Arbeitgeber ihm auf den Zahl fühlt, wenn er glaubt, dieser mache blau. Daher ist auch nichts dagegen einzuwenden, dass Hartz-IV-Empfängern ähnliches blüht. In der neuen Richtlinie der Bundesagentur für Arbeit ist schließlich nicht von einem Generalverdacht nach Gutdünken des Sachbearbeiters die Rede, sondern von einem gezielten Augenmerk bei Häufung von Kurzerkrankungen. Das hat nichts mit Hetzkampagnen gegen Leistungsempfänger oder Misstrauenskampagne gegen Ärzte zu tun. Es ist eine logische Konsequenz: Wer unter Verdacht steht, kann kontrolliert werden - mit oder ohne Hartz IV. Wer auffliegt, verliert schlimmstenfalls seinen Job. Oder es wird eben die Leistung gekürzt. Die entscheidende Frage ist jedoch, ob das Problem wirklich so groß ist wie derzeit glauben gemacht wird. Zahlen, wie oft Arbeitssuchende wegen kurzzeitiger Erkrankungen nicht zu Terminen erscheinen, existieren nicht. Der finanzielle Aufwand ist beachtlich. Der Medizinische Dienst erhält bis zu 260 Euro für die Überprüfung - das sind zwei Drittel des regulären Hartz-IV-Satzes.
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