Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zu Google
Bielefeld (ots)
Es gibt noch kein Urteil, aber die Einschätzung eines Mannes, dem oft gefolgt wird: Eine Suchmaschine kann nicht dazu gezwungen werden, Informationen zu löschen, sofern sie nicht falsch oder unvollständig sind. Das Gutachten des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs hat dem Dauerthema, was und wie etwas im Internet stehen darf, eine neue Wendung gegeben. Nur, weil einem Internetnutzer Einträge nicht gefallen, müssen sie noch lange nicht entfernt werden. Das Recht auf Vergessenwerden kann man als Nutzer laut diesem Gutachten also getrost vergessen. Dabei war der Gerichtshof doch gerade bei einem ähnlichen Thema zu einem anderen Schluss gekommen. Bei Suchbegriffen, die automatisch vervollständigt werden, muss der Suchmaschinenbetreiber nämlich sehr wohl handeln, sprich, Verbindungen löschen, wenn sie einem Internetnutzer unangenehm sind. Was heißt das? Vor allem, dass es nach wie vor konträre Meinungen zum Löschrecht gibt. Die Beschäftigung mit diesem Thema, generell mit digitalen Themen, muss für jeden Politiker Pflicht werden.
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