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Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Thema "Kirche und ihre Finanzen"

Bielefeld (ots)

Der Schatten von Limburg liegt, zumindest bei den Finanzberatungen, über der Landessynode der Evangelischen Kirche von Westfalen, die in Bielefeld-Bethel tagt. Heute soll der Haushaltsplan für das Jahr 2014 verabschiedet werden. Die Finanzlage ist stabil. 2012 gab es 455,4 Millionen Kirchensteuern, 2013 werden es gut 460 Millionen Euro sein und für 2014 werden 440 Millionen erwartet. Der juristische Vizepräsident der westfälischen Landeskirche, Klaus Winterhoff, sprach von einer Atempause, die auch Zeit gebe, Vorsorge für anstehende Herausforderungen zu treffen. »Gott sei Dank!«, meinte der schlaue Finanzfuchs Winterhoff, der auch bei sprudelnden Kirchensteuer-Einnahmen weiter auf Sparkurs fährt. Zurück zum Schatten von Limburg und zum Finanzgebaren des Bischofs Tebartz-van Elst, dem Papst Franziskus eine Auszeit verordnet hat: Viele Synodale, die Mitglieder des westfälischen Kirchenparlaments, fordern eine einheitliche Sprachregelung, wenn es um die Transparenz der kirchlichen Finanzen geht. Das die katholischen Schwestern und Brüder im Hinblick auf die Offenlegung der Vermögen hier mehr Druck aushalten müssen, merkte Präses Annette Kurschus mit Recht an. Außer Steuern, die als Mitgliedsbeitrag angesehen werden, erhalten die Kirchen auch direkt Geld vom Staat. Diese so genannten Staatsleistungen sind umstritten. Die Bundesländer zahlen schätzungsweise jährlich bis zu 480 Millionen Euro. Hier beginnt schon das erste Problem, denn genaue Zahlen sind nicht bekannt. Allein die evangelische Kirche streicht vom Staat 250 Millionen Euro ein, das sind 2,5 Prozent der Gesamteinnahmen. Die westfälische Landeskirche erhält 3,76 Millionen Euro, gleich 0,9 Prozent des Netto-Kirchensteueraufkommens. Neben der Frage nach der genauen Summe der gesamten Staatsleistungen stellt sich die Frage nach der konkreten Verwendung dieser 480 Millionen Euro. Nimmt der Staat durch den Geldfluss etwa Einfluss auf kirchliche Entscheidungen bei politischen Fragen? Und eine weitere Frage schließt sich zwangsläufig an: Warum werden diese Staatsleistungen überhaupt noch gezahlt? Schließlich handelt es sich dabei um Geld, das als Entschädigung für die Enteignung kirchlichen Vermögens, wie Ländereien oder Klöstern, im Rahmen der Säkularisierung gezahlt wird. Somit reicht diese Regelung bis ins Jahr 1803 zurück. Einzelne Fälle, wie Jahresrenten für Bischöfe und Domkapitulare, gehen auch bis in die Reformation zurück. Es täte den Kirchen gut, wenn sie nicht weiter die Hand aufhalten sondern auf die Staatsleistungen verzichten würden. Hierzu haben die Kirchen Gesprächsbereitschaft signalisiert, doch den ersten Schritt wollen sie nicht tun. Warum eigentlich nicht? Enteignungen können als Sünde bezeichnet werden. Und die Vergebung von Sünden wird von den Kirchen gepredigt. Die Synode sollte hier ein Zeichen setzen.

Pressekontakt:

Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261

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