Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Kundus-Urteil
Bielefeld (ots)
Auch das Landgericht Bonn hat es nicht geschafft, die Vorgänge um den Nato-Luftangriff auf zwei Tanklastzüge im afghanischen Kundus aufzuklären. Hinterbliebene getöteter Zivilisten sind damit gescheitert, Schadensersatz vom deutschen Staat zu erhalten. Selbst der Vorsitzende Richter musste zugeben, ihm sei das Urteil schwer gefallen. Dabei hatte es das Gericht in der Hand, zumindest einige Bedenken auszuräumen. Der Einsatzbefehl kam seinerzeit von Oberst Georg Klein. Aber vorgeladen hat ihn das Gericht nicht. Sieben Mal will der Kommandeur gefragt haben, ob sich Zivilisten in der Nähe der Tanklastzüge aufhalten. Und sieben Mal soll der deutsche Offizier angelogen worden sein. Auch das wollte das Gericht nicht untersuchen. Und wenn die US-Kampfpiloten die Menschen nur als schwarze Punkte wahrnehmen konnten, war nicht zu erkennen, ob sie Waffen tragen. Dennoch reichte das noch nicht aus, den Angriffsbefehl in Frage zu stellen. Warnende Stimmen soll es gegeben haben. Aber hören wollten das die Richter wohl nicht. Deshalb steht dieses Urteil auf wackligen Beinen.
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