Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Filmförderung
Bielefeld (ots)
Ohne Fördergelder gäbe es keinen deutschen Film. Na gut, vielleicht einen von Klaus Lemke, der die Euros aus der Staatskasse als Grundübel schmäht, das die Kreativität töte, als »Massengrab allerbester Absichten«. Der Münchener Regisseur bezahlt seine Filme aus eigener Tasche - und verkauft sie mit Gewinn. Lemke, der sogar ein Manifest verfasst hat - »Ich fordere Innovation statt Subvention!« -, dürfte gestern einer der wenigen Filmschaffenden gewesen sein, der den richterlichen Spruch aus Karlsruhe beweinte. Die Branche aber atmete erleichtert auf, als klar wurde, dass die Filmförderung erhalten bleibt, so wie sie seit 1967 gesetzlich geregelt ist. Das Bundesverfassungsgericht musste sich allerdings ein wenig winden, um die Doppelnatur des Films juristisch fassen zu können: Bekanntlich fungiert der Film als geldwerte Ware, ist mithin ein Wirtschaftsgut, gleichzeitig aber transportiert er in der Geschichte, die er erzählt, ein Stück Kultur. Darauf hatten die Kinobetreiber gesetzt, die in Karlsruhe klagten: Kultur sei Ländersache, die Filmförderung des Bundes folglich verfassungswidrig. Das sahen die Richter anders, und das ist gut so. Wer die Wirtschaft fördere, dürfe damit durchaus kulturelle Ziele verfolgen, befand Karlsruhe und erteilte damit einer Strategie den Segen, die Früchte getragen hat, denn wie anders wäre es zu erklären, dass in manchen Jahren ein Viertel aller Kinofilme deutscher Herkunft war. Zugegeben: Kassenmagneten sind, wo deutsche Produzenten walten, selten. »Oscar«-Kandidaten ebenso. Aber Elyas M'Barek füllt den Großkinos schließlich doch die Hütte, wenn er »Fack ju Göhte« schimpft. Die Kinos müssen drei Prozent ihres Umsatzes an die Berliner Filmförderungsanstalt (FFA) abführen. Das schmerzt. Die Argumente der Kinobetreiber sind dennoch bloß vorgeschoben. Zwar reden sie von Verfassung, schielen aber dabei in ihr Portemonnaie: Jeder Film, den sie via FFA mitfinanzieren müssen, soll ihnen im Rücklauf reichlich Besucher bringen. Kassengift wollen sie nicht mittragen. Hätte sich ihre Ansicht durchgesetzt, wäre die Vielfalt des deutschen Films dahin. Als nächstes sterben dann die kleinen Kinos, die ja bereits wegen der Umstellung auf digitale Technik finanziell bluten, den Auszehrungstod. Und die übriggebliebenen Großkinos reiben sich die Hände - lauter die Kassen nie klingeln. So aber beschert Karlsruhe all diesen Krämerseelen eine Niederlage. Und verhilft dem Solidarprinzip zum Sieg. Ein Problem allerdings kann auch das höchste Gericht nicht lösen: das Problem, dass in Deutschland - »Kokowääh« hin, »Schuh des Manitu« her - kein echter Markt für deutsche Filme besteht. Das ist der US-amerikanischen Leitkultur geschuldet, so leid's einem tut. Wenn hier aber der Markt fehlt, warum kann der subventionierte deutsche Film dann nicht besser werden?
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