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Westfalen-Blatt: zur Europawahl

Bielefeld (ots)

Denkbar knapp fällt das Urteil aus: Mit fünf zu drei Stimmen kippt Karlsruhe die Drei-Prozent-Hürde bei den Europawahlen. Damit ist der Weg für Freie Wähler, Piraten und NPD frei. Die Begründung der Richter, dass die Stimme jedes Wählers die gleiche Erfolgschance haben müsse, leuchtet ein. Verstörend ist hingegen, was Karlsruhe vom Europaparlament zu halten scheint: wenig. Das Urteil ist eine Ohrfeige für die Straßburger Kammer. 163 europäische Parteien tummeln sich derzeit im Europaparlament. Der Wegfall der Drei-Prozent-Hürde dürfte nach der Wahl sechs bis sieben weitere Gruppierungen aus Deutschland in die Volksvertretung katapultieren. Dann wird die Kammer weiter zersplittert, manche Entscheidungen werden schwieriger zu fällen sein. Allerdings ist Panikmache fehl am Platz. Man kann davon ausgehen, dass sich gemäßigte Gruppen wie die Freien Wähler oder die ÖPD Fraktionen anschließen und Europa konstruktiv mitgestalten werden. Tun sie dies nicht, wird es ihnen wie den Rechtsextremen und den Populisten von NPD und AfD ergehen: Sie bleiben versprengte Einzelkämpfer, deren Anliegen im babylonischen Brüssel kein Gehör finden. Stimmen für diese Parteien sind also vergebene Liebesmüh. Dennoch: Auch wenn das Urteil in seiner jetzigen Form von Beobachtern nicht anders erwartet worden war, muss der gestrige Tag erst einmal verdaut werden. Denn Karlsruhe ärgert mit diesem Urteil nicht nur die etablierten Parteien, sondern sägt auch am demokratischen Selbstverständnis des EU-Parlamentes. Das tragende Argument für die Fünf-Prozent-Hürde bei Bundestagswahlen - die Erhaltung der Handlungsfähigkeit - billigt Karlsruhe dem Europaparlament nicht zu. Dahinter verbirgt sich folgender Gedanke: Da die Straßburger Kammer im Gegensatz zum Bundestag keine Regierung wählt, könne es egal sein, ob Mehrheitsbildungen möglich seien oder nicht. Europaabgeordnete, die den Richtern vorwerfen, die politische Wirklichkeit zu verkennen, haben Recht. Das Parlament ist seit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon mächtiger und einflussreicher als je zuvor. Zudem treten bei dieser Wahl die Parteien mit einem europäischen Spitzenkandidaten an. Damit wird der Wähler erstmals darüber abstimmen können, wer neuer Kommissionspräsident werden soll. Die Ausrede vom Demokratiedefizit der EU zieht dieses Mal nicht mehr. Der Ärger der etablierten Parteien über das Urteil ist also verständlich. Letztendlich könnte sich das Ganze trotzdem als positiv erweisen. Denn der gestrige Richterspruch hat die Parteien wachgerüttelt. Das lässt auf einen spannenden Wettbewerb hoffen, bei dem Wähler mobilisiert werden. Und je höher die Beteiligung ausfällt, desto weniger Chancen haben die Splitterparteien, ins Europaparlament einzuziehen.

Pressekontakt:

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Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261

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