Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Ablehnung einer Stellenbewerberin wegen Übergewichts
Bielefeld (ots)
Relatives Übergewicht ist keine Behinderung. Wer als Bewerber abgelehnt wird, weil er aus Sicht eines Arbeitgebers zu dick oder zu dünn, zu groß oder zu klein ist, dem geschieht rein formal kein Unrecht. Solche Auswahlkriterien äußerlicher Art fallen in der Regel nicht unter das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Moralisch mag man über solche Personalentscheidungen diskutieren können, aber sie verstoßen nicht gegen Gesetze. Kein Unternehmen stellt eine schwer übergewichtige Hostess für Messeauftritte ein, und ein nur 1,75 Meter großer Mann braucht sich beim Wachbataillon der Bundeswehr gar nicht erst zu bewerben. Wer hier keine Berücksichtigung findet, wird nicht diskriminiert, sondern entspricht einfach nicht dem Anforderungsprofil. Im konkreten Fall stellt sich natürlich die Frage, warum eine 1,70 Meter große und 83 Kilogramm schwere Frau nicht für eine Patientenorganisation arbeiten sollte. Die Betroffene hätte sich nach dem Verlauf des Bewerbungsgespräch besser gefragt, ob sie nach dem für diesen Arbeitgeber überhaupt tätig sein will, statt vor Gericht zu ziehen.
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