Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) Raucher-Urteil
Bielefeld (ots)
Das Urteil ist eindeutig: Nach 40 Jahren in der gleichen Wohnung soll ein 75 Jahre alter Mieter Ende des Jahres ausziehen. Das hört sich ziemlich hart an, ist es aber nicht. Der nach Helmut Schmidt zweitbekannteste Raucher Deutschlands hatte es darauf angelegt, seine Vermieterin in die Schranken zu weisen. Dabei hat ihn nun das Düsseldorfer Landgericht gestoppt. Es ist nämlich keineswegs so, dass nach diesem Urteil allen Mietern das Rauchen in der eigenen Wohnung untersagt wird und sie mit einem Rauswurf rechnen müssen. Jeder darf so vernünftig oder unvernünftig mit seiner Gesundheit umgehen wie er will - aber eben solange seine Mitmenschen nicht darunter zu leiden haben. Dabei hätte der Rentner das Urteil vermeiden können. Es ist nicht zuviel verlangt, nach dem Rauchen zum Lüften die Fenster zu öffnen. Wenn der Qualm unter die Korridortür ins Treppenhaus zieht, beginnt die Belästigung. Das will der qualmende Sturkopf nicht einsehen und zieht zum Bundesgerichtshof. Sein persönliches Risiko ist gering: Er erhält Prozesskostenhilfe und setzt auf Spenden seiner Gesinnungsgenossen.
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