Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zu Cannabis
Bielefeld (ots)
Wer unerträgliche Schmerzen hat und das an jedem Tag, der probiert wahrscheinlich alles aus. Warum nicht auch Cannabis? Insofern ist es gut, dass das Verwaltungsgericht Köln den Weg für den Anbau in der eigenen Wohnung zu therapeutischen Zwecken unter sehr engen Voraussetzungen geebnet hat. Die bisherige restriktive Haltung des Bundesinstituts für Arzneimittel, das befürchtet, Unbefugte könnten auf die Pflanzen von Kranken zugreifen, scheint übertrieben. Aber auch die Entscheidung der Richter, das Bundesinstitut dürfe jetzt die Sicherheitsanforderungen an die betreffenden Wohnungen festlegen, scheint nicht im Sinne der klagenden Kranken zu sein. Denn die wollen Cannabis ja selbst anbauen, weil sie die Preise der Apotheken für Blüten und Blätter nicht bezahlen können. Wie also sollen sie einbruchshemmende Fenster finanzieren? Oder den Strom für die Beleuchtung ihrer Mini-Plantage? Und: Ist es richtig, dass sich die Pharmaindustrie mit stinknormalen, getrockneten Pflanzen eine goldene Nase verdient, nur weil diese Pflanzten unter das Betäubungsmittelgesetz fallen? Wohl nicht!
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