Westfalen-Blatt: zum Kopftuch-Verbot
Bielefeld (ots)
Geschiedene dürfen nicht als Erzieher arbeiten und Homosexuelle kein Heim für Jugendliche leiten: Wer es beruflich mit einem kirchlichen Träger zu tun hat, muss sich Einmischungen ins Privatleben gefallen lassen. So lauten die Vorschriften. Die gelten nach Ansicht der höchsten deutschen Arbeitsrichter auch für eine muslimische Krankenschwester, die im Dienst ein Kopftuch tragen will. Das kirchliche Selbstbestimmungsrecht genießt Vorrang vor dem Recht auf Religionsfreiheit im Dienst. Doch diese Einmischung ins Privatleben der Mitarbeiter ist diskriminierend und ungerecht. Das Privileg ist überholt, zumal kirchliche Einrichtungen längst nicht mehr aus eigener Kraft bestehen können. Viele finanzieren sich mittlerweile durch weltliche Steuergelder. Doch wieder einmal wurde hier im Sinne der Kirche geurteilt und diesmal das Kopftuch aus dem Krankenhaus ferngehalten. Den Patienten sollte in unserer vielfältigen Gesellschaft der religiöse Hintergrund des Personals nicht kümmern. Und solange die Frau ihre Arbeit gut macht und freundlich ist, darf sie Toleranz vom Arbeitgeber erwarten.
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