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Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Tarifeinheit

Bielefeld (ots)

Vor wenigen Wochen das umstrittene milliardenteure Rentenpaket, jetzt ein Gesetz zur Modifizierung des Streikrechts - Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) sorgt mit der Großen Koalition im Rücken für reichlich Wirbel. Diesmal aber dürfte sie mit ihrer Initiative zur so genannten Tarifautonomie insbesondere im Arbeitgeberlager auf Zustimmung stoßen, geht es doch darum, dem Machtstreben von kleineren Berufsgewerkschaften Grenzen zu setzen. Die jüngsten Streiks der Lokführergewerkschaft GDL sowie der Pilotenvereinigung Cockpit (VC) haben den Volkszorn erregt. Der GDL geht es um mehr Einfluss gegenüber der größeren Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft. Anders verhält es sich bei den Piloten: Sie kämpfen um die Beibehaltung ihrer lukrativen Vorruhestandsregelung, der Rente mit 55. Der Bürger kann bei beiden Konflikten wahlweise ungläubig oder verärgert mit dem Kopf schütteln.

Und obwohl es so aussieht, ist Nahles' Gesetzentwurf nicht als unmittelbare Reaktion auf diese Streiks zu sehen. Vielmehr war der Wille dazu bereits zuvor im Koalitionsvertrag niedergeschrieben. Auslöser für den gestern vorgelegten Entwurf ist das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes aus dem Jahr 2010. Die Richter stärkten damals Berufsgewerkschaften. Es war das Aus der bis dato geltenden Maxime »Ein Unternehmen, ein Tarifvertrag«.

Genau dahin will Nahles nun zurück. Künftig soll allein die mitgliederstärkste Gewerkschaft innerhalb eines Betriebes Tarifverträge abschließen. Mit einem solchen Gesetz würde es Streiks der GDL vermutlich nicht mehr geben, wohl aber Arbeitsniederlegungen bei den Piloten. Denn dort - und das ist der Unterschied - legt sich die größere Dienstleistungsgewerkschaft Verdi nicht mit der Pilotenvereinigung an. Piloten werden also auch künftig streiken können.

Kritiker sehen das Streikrecht in Gefahr. Die Chefs der Berufsgewerkschaften wie Claus Weselsky von der GDL und Rudolf Henke vom Marburger Bund der Klinikärzte haben bereits Widerstand angekündigt. Für Gerichte wird es viel zu tun geben. Nahles dürfte sich darüber im klaren sein, dass sie sich mit ihrem Tarifeinheitsgesetz auf dünnes Eis begibt. Sie darf das Streikrecht nicht eindämmen - es ist von der Verfassung gedeckt. Und es ist Teil unserer sozialen Marktwirtschaft, wenn es darum geht, möglichst viele Arbeitnehmer an wirtschaftlichen Erfolgen teilhaben zu lassen.

Die GDL missbraucht das Streikrecht für ihren Machtkampf. Gewerkschaftsrivalitäten aber sollten intern ausgetragen werden und nicht auf dem Rücken der Allgemeinheit. Dafür haben weder Pendler und Reisende Verständnis noch die direkt oder indirekt geschädigten Unternehmen. Genau hier setzt Nahles' Hebel an. Die größeren Gewerkschaften werden gestärkt. Bei Splittergewerkschaften wird die Hürde für einen Arbeitskampf höher. Ob dies den sozialen Frieden beeinträchtigt, ist offen. Zunächst einmal klingt das Gesetz vernünftig.

Pressekontakt:

Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261

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