Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum NSU-Prozess
Bielefeld (ots)
Ja, sie kann »Ja« sagen. Nach zweieinhalb Jahren ist im NSU- Verfahren Bemerkenswertes geschehen. Richter Manfred Götzl fragte am 17. Juni: »Frau Zschäpe, sind Sie bei der Sache?« Die sonst hartnäckig schweigende Angeklagte schreckte hoch und ließ nicht ihre Anwälte antworten, sondern gab ein deutlich vernehmbares »Ja« von sich. Der Ausruf war weder patzig noch provokativ, was ihrer meist gezeigten Haltung entspräche. Er war ein Indiz für absolute Funkstille zwischen der Angeklagten und ihren drei Pflichtverteidigern. Juristisch ist ein fehlendes Vertrauensverhältnis auf der Verteidigerbank heikel, kann aber prozessentscheidend werden und im Extremfall sogar zur Sabotage des Verfahrens führen. Bislang hat die Nazi-Braut nicht den Versuch unternommen, das NSU-Verfahren zu einem politischen Prozess nach dem RAF/Stammheim-Muster zu machen. Das könnte Zschäpe nur dann gelingen, wenn der Prozess wegen eines totalen Zerwürfnisses auf der Anklagebank doch noch platzt. Richter und Staatsanwälte stünden mit leeren Händen da und der Rechtsstaat würde am Nasenring durch die Arena gezogen. Das dürfte ihren dumpf-braunen Fans auf der Tribüne wie im ganze Lande gefallen. Grundsätzlich hat ein Angeklagter keinen Anspruch auf Abberufung eines Verteidigers, zu dem er kein Vertrauen zu haben glaubt. Der Vorsitzende Richter muss allerdings die Gründe einer Vertrauenskrise sorgfältig erwägen. Der »Karlsruher Kommentar« rät Richtern in solchen Fällen: »Er sollte die Bestellung zurücknehmen, wenn dies der Verteidigung dient und der ordnungsgemäßen Durchführung des weiteren Verfahrens nicht im Wege steht.« Das alles wird Götzl bedacht haben, als er zwar keinen der drei Pflichtverteidiger entließ, dafür aber einen vierten Anwalt zuließ und den Prozess gestern sogar für dessen Einarbeitungszeit unterbrach. Götzl will auf gar keinen Fall einen Fehler machen. Zumal später eine Revision so gut wie sicher ist. Immerhin hat Götzl es geschafft, die zehn zur Last gelegten Morde korrekt und nach Auffassung von Beobachtern umfassend aufzuarbeiten. Zugleich hat er nicht erkennen lassen, zu welchem Urteil er kommen könnte. Als gewiss erscheint Außenstehenden, dass Beate Zschäpe die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung klar nachgewiesen worden ist. Etwas anderes ist die Frage ihrer Mittäterschaft an den zehn Morden und vermutlich 17 Banküberfällen des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU). Götzl hat klug reagiert. Der Vorsitzende Richter setzt mehr denn je auf die »ordnungsgemäße Durchführung« des (Rest-)Verfahrens. Das könnte ihn veranlassen, noch in diesem Jahr sein Urteil zu fällen.
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