Westfalen-Blatt: zum BGH-Urteil
Bielefeld (ots)
Man stelle sich vor, ein Mann zöge vor Gericht, weil mit dem neuen Sportwagen nicht auch die schöne blonde Frau mitgeliefert wurde, die ihn in der Werbung so verführerisch angelächelt hat. »Der hat doch einen im Tee«, wäre mit Sicherheit noch einer der höflicheren Kommentare. Im »Tilsiter« ist nichts aus Tilsit, im »Wienerle« nichts aus Wien. Und wer eine bestimmte Biermarke bevorzugt, tut es bestimmt nicht, weil er denkt, er bekomme für 1,50 Euro Kaufpreis den in der Werbung gezeigten Leuchtturm gratis dazu. Die Verbraucher wissen, dass sie Werbung nicht 100 Prozent wörtlich nehmen dürfen. Ausgenommen sind allerdings konkrete Informationen über das Produkt. Sie müssen sehr wohl der Wahrheit entsprechen. Dazu zählen, wie der Bundesgerichtshof jetzt ein für alle Mal klargestellt hat, auch großflächige Fotos - und zwar selbst dann, wenn die kleingedruckte Zutatenliste korrekt ist. Zu Recht wird das Urteil als verbraucherfreundlich eingestuft. Das heißt aber nicht, dass alle jetzt das Denken einstellen können. Werbung will den Menschen verführen - in der Wirtschaft zum Kauf, in der Politik zur Stimmabgabe. Das kann sie nur, wenn sie auch Emotionen anspricht. Wer seinen Intellekt ausschaltet, ist selbst schuld. Oder, um es anders auszudrücken: Er hat einen im Tee.
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