Westfalen-Blatt: zum OLG-Urteilsspruch zum Torunfall
Bielefeld (ots)
Mit seinem Urteilsspruch hat das Oberlandesgericht eine Entscheidung korrigiert, für die nicht nur Ehrenamtliche in Sportvereinen kein Verständnis hatten. An den Träger eines Ehrenamtes dürften »keine übersteigerten Anforderungen im Sinne einer Sicherheitsgarantie« gestellt werden, erklärten die Hammer Richter. Genau das hatte das Landgericht Detmold aber im vergangenen September getan. Andere möglicherweise Mitverantwortliche für das Unglück mussten sich hingegen nicht verantworten: Die Handballtore, die die Gemeinde Augustdorf im Nebenraum ihrer Sporthalle lagerte, hätte sie dort nicht ungesichert abstellen dürfen. Aber der Sicherheitsbeauftragte der Kommune kam nicht vor Gericht. Der TÜV hatte die ungesicherten Tore bei einer Sicherheitsüberprüfung nicht bemängelt. Aber auch gegen den TÜV-Mitarbeiter wurde nicht ermittelt. Die Kinder, die im Nebenraum auf die ungesicherten Tore schossen, wurden dort von ihren Betreuern nicht beaufsichtigt. Allerdings gerieten auch die Betreuer nicht in den Fokus der Detmolder Ankläger. Volker Dierk war als Mitorganisator des Fußballturniers der einzige, der seinen Kopf hinhalten musste. Das war ungerecht. Gut, dass das Oberlandesgericht dies jetzt erkannt hat.
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