Westfalen-Blatt: zu höheren Verkehrsstrafen
Bielefeld (ots)
Wer eine Rettungsgasse blockiert, der muss mindestens mit einer saftigen Geldstrafe zur Rechenschaft gezogen werden. Stimmt der Bundesrat am Freitag der verschärften Verordnung zu, müssen Autofahrer künftig aber auch dann tiefer in die Tasche greifen, wenn sie Einsatzkräften in sonstiger Art und Weise den Weg versperren. Beide Vergehen wiegen gleich schwer, begründet der Bundesrats-Verkehrssausschuss. Aus Sicht möglicher Unfallopfer ist diese Überlegung konsequent und richtig. Wer in Not ist, für den fühlen sich Minuten schnell an wie Stunden. Eigentlich müsste die Verordnung sogar noch weiter gehen und sich zum Beispiel an österreichischen Standards orientieren. Dort kann das Bußgeld unter Umständen auf mehr als 2000 Euro anwachsen. Wenn Sanitäter oder die Polizei nicht rechtzeitig eintreffen, kann das schnell Leben kosten. Deshalb kann die Strafe nicht hoch genug sein, um Straßen-Egoisten abzuschrecken. Offen bleibt allerdings, ob und wie die Vergehen jener »Unbelehrbaren« flächendeckend erfasst können. Denn während des Einsatzes sollten sich die Retter eigentlich nur um die kümmern müssen, die Hilfe brauchen.
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