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Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Polizeikostenstreit

Bielefeld (ots)

dieses Urteil musste der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft natürlich kommentieren - auf seine gewohnt platt-populistische Art. »Beim Fußball laufen 20-jährige Millionäre in kurzen Hosen über den Rasen und für die Einsatzkräfte ist kein Geld da. Das kann nicht sein«, sagte Rainer Wendt der »Neuen Osnabrücker Zeitung«.

Natürlich ist es nicht so einfach. Das sieht man schon daran, dass sich die Innenminister nicht einig sind in der Einschätzung des Bremer Urteils in Sachen Kostenbeteiligung des Fußballs bei Hochrisikospielen. Dass Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) es gut findet, ist verständlich. Roger Lewentz (Innenminister Rheinland-Pfalz) schließt sich seinem Parteifreund an. Anders beurteilt Herbert Reul (NRW/CDU) die Lage. Hessens Peter Beuth (CDU) lässt das Urteil prüfen. Das Hamburger Innenministerium will den Bremer Weg nicht gehen, eine Beteiligung der Sportvereine oder der DFL an den Sicherheitskosten der Polizeieinsätze sei derzeit nicht geplant.

Dass der Fußball sich diesmal einig ist, verwundert nicht. Schließlich wäre bei einer Bestätigung des Bremer Urteils durch das Bundesverwaltungsgericht mit Millionenforderungen nicht nur vom Bremer Senat zu rechnen. Denn: Welches Bundesland würde sich solche zusätzlichen Einnahmen entgehen lassen? Aber dennoch kann das zentrale Argument von Liga-Präsident Reinhard Rauball und Fußball-Boss Reinhard Grindel richtig sein: Die öffentliche Sicherheit ist nun einmal die Kernaufgabe des Staates. Diese Aufgabe wird durch Steuerzahlungen finanziert - übrigens auch durch die Fußballklubs und deren 20-jährige Millionäre in kurzen Hosen.

Und wahrscheinlich wird ein Argument der Fußballer im juristischen Rückspiel in Leipzig vorgebracht werden: warum nur wir? Denn wenn die Kommerzialität einer Veranstaltung ein zentrales Argument für die Kostenbeteiligung bei Polizeieinsätzen ist, so argumentierte Richterin Ilsemarie Meyer in ihrer einstündigen Urteilsbegründung zu Ungunsten des Fußballs, müssten Gebührenbescheide auch zum Beispiel bei Volksfesten verschickt werden. Auch die Wiesn ist ja schließlich »aufgrund der Sicherheitsleistungen der Polizei wirtschaftlich erfolgreich«, um die Argumentation Meyers in diesem Zusammenhang zu benutzen. In Bremen verfährt man deshalb übrigens schon nach dem Prinzip ganz oder gar nicht - auch andere Großveranstaltungen sind von dem Gesetz betroffen.

In Leipzig geht es also um Grundsätzliches. Der Fußball verdient keine Sonderbehandlung - weder im Guten wie im Schlechten. Natürlich ist die Beteiligung der Großklubs an den Polizeikosten stemmbar. Aber die Regelung beträfe eben nicht nur die. Das sollten die Populisten bedenken.

Pressekontakt:

Westfalen-Blatt
Chef vom Dienst Nachrichten
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261

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