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Westfalen-Blatt: zum Kik-Urteil

Bielefeld (ots)

Mit 30.000 Euro lässt sich in Pakistan wegen des Währungsgefälles einiges anfangen. Doch nirgendwo kann selbst das Vielfache der Summe, die Opfer eines Fabrikbrandes von Kik forderten, das Leid ausgleichen, das eigene Verletzungen oder der Tod eines Sohnes hervorrufen. Nun bekommen sie überhaupt kein Schmerzensgeld. Das Dortmunder Landgericht beruft sich darauf, dass die Forderung nach pakistanischem Recht sechs Monate zu spät eingereicht wurde. Wie oft in Fällen, in denen Klagen aus formalen Gründen abgelehnt werden, bleibt ein schales Gefühl. Das lässt sich überhaupt nur beheben, indem ein Gesetz Klarheit schafft. Probleme, die Firmen eventuell hätten, die sehr global einkaufen, lassen sich durch Zertifizierung lösen - aber auf Basis echter Prüfungen, wie sie in der Vergangenheit nicht immer gewährleistet waren. Selbst wenn eine gesetzliche vorgeschriebene Verantwortung der Importeure die Bekleidung verteuerte: Es würde damit auch ihr Wert steigen. Kein Käufer müsste mehr ein schlechtes Gewissen haben. Und nackt müsste wegen der allenfalls paar Euro, die etwa eine Jeans in Deutschland mehr kostete, auch niemand gehen.

Pressekontakt:

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Dominik Rose
Telefon: 0521 585-261
d.rose@westfalen-blatt.de

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