Westfalen-Blatt: Kommentar zum BGH-Urteil zu Werbegeschenken in Apotheken
Bielefeld (ots)
Wie wirklichkeitsfremd müssen Richter beim Bundesgerichtshof sein, die glauben, Patienten könnten durch ein bisschen Traubenzucker, die kleine Probe einer Hautsalbe oder ein Päckchen Papiertaschentücher dazu verführt werden, Arzneimittel, für die ihre Krankenkasse bezahlt, in einer bestimmten Apotheke zu kaufen?
Die Richter sollten eigentlich wissen: Was für Patienten wichtig ist, sind Freundlichkeit und kompetente Beratung. Fehlen sie, hilft auch kein sogenanntes »Giveaway« oder kleines Werbegeschenk. Nicht ihr künftiges Fehlen, wohl aber das Verbot ist ärgerlich.
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