Westfalen-Blatt: ein Kommentar zum Künast-Urteil
Bielefeld (ots)
Die Begründung des Berliner Gerichts für sein Urteil in Sachen Politiker-Schmähung enthält ja durchaus ehrenwerte Argumente: Die Meinungsfreiheit sei ein hohes Gut, und Politiker müssten nun einmal erdulden, dass sie in scharfer, polemischer, ja sogar herabwürdigender Weise kritisiert werden. Bis dahin kann man mitgehen. Der Artikel 1 des Grundgesetzes allerdings stellt auch klipp und klar fest, dass die Menschenwürde unantastbar sei. Dieses Gebot hat das Berliner Gericht mit seinem Urteil eindeutig missachtet. Es geht nicht darum, ob sich Renate Künast wegen Äußerungen zur unseligen, von Jahrzehnten geführten Debatte um die Freigabe von Sex mit Kindern kritisieren lassen muss. Es geht um das Wie. Schlicht hanebüchen ist die Auffassung des Gerichts, dass Künast, da es nun einmal um Sex gegangen sei, sich nun auch auf sexueller Basis beleidigen lassen müsse. Die Facebook-Nutzer, die solchen Dreck in die Welt hinausgeschleudert haben, schlagen sich johlend auf die Schenkel. Sie bleiben nicht nur unbehelligt, sondern bekommen auch noch einen Freibrief für die Zukunft. Dieses Urteil ist unerträglich.
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