Kommentar zum Stichwahl-Urteil in NRW
Bielefeld (ots)
Nun steht juristisch fest, dass Bürgermeister und Landräte bei den Kommunalwahlen am 13. September 2020 nicht im ersten Wahlgang bestimmt werden. Es sei denn, ein Kandidat bekommt auf Anhieb die absolute Mehrheit. Ansonsten bleibt es bei der Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen in der ersten Runde.
Das höchste Gericht in Nordrhein-Westfalen hat richtig entschieden. In diesen Zeiten, in denen viel über Demokratie und ihre Bedrohung durch Radikale und Extremisten gesprochen wird, hat der Vorstoß der schwarz-gelben Landtagsmehrheit, die Stichwahl bei der Abstimmung über Bürgermeister und Landräte wieder abzuschaffen, unpassend gewirkt. Da gerade bei Kommunalwahlen die Beteiligung ohnehin relativ schwach ist, ergäbe es keinen Sinn, die Legitimation von Amtsträgern noch weiter zu schmälern. Es ist etwas anderes, in einem Wahlgang mit 38 Prozent der Stimmen zu gewinnen als in einer Stichwahl die absolute Mehrheit zu bekommen.
Natürlich war das Ansinnen der beiden Regierungsparteien taktisch geprägt. Die Idee: Da die Grünen in Städten deutlich im zweistelligen Bereich liegen und vereinzelt fähige Kandidatinnen und Kandidaten haben, würden sie der SPD gefährlich. Und wenn sich das linke Lager teilen, aber nicht vergrößern würde, wäre die Bahn für die CDU in einem Wahlgang frei. Dabei dachte die CDU nicht nur an die Städte. Ihr ging es auch darum, den ländlichen Raum zu sichern und dort Stichwahlen aus dem Weg zu gehen.
Zwischen den Jahren und bei den Neujahrsempfängen muss jetzt zügig ausgelotet werden, wer für wen ins Rennen geht.
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