WESTFALEN-BLATT: Kommentar zur Inklusion
Bielefeld (ots)
Seit 2009 sichert eine UN-Konvention behinderten Kindern das Recht auf Unterricht zu. Deutschland geht noch weiter, indem es das Recht auf den Besuch einer Regelschule festschreibt.
Es ist ein Recht, keine Pflicht. Eltern, die meinen, eine Förderschule sei besser für ihr Kind, können es weiter dort lernen lassen. Aber wer meint, dass sein Kind auf eine Regelschule passt, hat eben auch diese Möglichkeit. Zumindest auf dem Papier. Denn nicht alle Schulen haben Fahrstühle für Kinder in Rollis. Und auch am Personal hapert es vielerorts. Die Schulwahl ist also eingeschränkt, und wenn es dann dort, wo gemeinsames Lernen angeboten wird, auch noch zu Dauerkonflikten zwischen Lehrern und Eltern kommt, kann man sich vorstellen, wie sich diese Familien fühlen müssen. Familien, die erfahrungsgemäß auch noch an anderen Fronten zu kämpfen haben, etwa wenn es um Leistungen der Krankenkassen geht.
Vielleicht sind die Eltern nicht immer im Recht, aber die Schulen sind es sicherlich auch nicht - doch die sitzen am längeren Hebel. Jeder Lehrer sollte deshalb prüfen, ob er bei seinen Entscheidungen wirklich das Wohl des Kindes im Kopf hat - oder eher einen möglichst reibungslosen Unterrichtsablauf.
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