EANS-Hauptversammlung: Frauenthal Holding AG
Einladung zur Hauptversammlung
-------------------------------------------------------------------------------- Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Frauenthal Holding AG Wien, FN 83990 s ISIN AT0000762406 Einberufung der Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 24. ordentlichen Hauptversammlung der Frauenthal Holding AG am Mittwoch, dem 22. Mai 2013, um 13.30 Uhr, in den Oktogon-Saal der UniCredit Bank AG, Schottenring 6-8, 1010 Wien. Für 11:30 Uhr laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre, die sich im Sinne der unten angeführten Bestimmungen zur Teilnahme an der Hauptversammlung angemeldet haben, vorab zu einem Mittagessen, wobei wir ersuchen bereits vor der Einnahme des Mittagessens die Stimmkarten bei der Registrierung zur beheben. Tagesordnung der Hauptversammlung 1. Vorlage des Jahresabschlusses, des zu einem Bericht zusammengefassten Lageberichts, des Corporate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2012. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31.12.2012 ausgewiesenen Bilanzgewinns. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012. 5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013. 6. Wahl eines Mitglieds in den Aufsichtsrat. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 1. Mai 2013 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.frauenthal.at/Investor Relations/Hauptversammlung 2013 zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen: - Jahresabschluss, - Corporate Governance-Bericht, - Konzernabschluss, - zusammengefasster Lagebericht und Konzernlagebericht, - Vorschlag für die Gewinnverwendung, - Bericht des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2012; - Beschlussvorschläge des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 2 - 6, - Erklärung des Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 6 gemäß § 87 Abs. 2 AktG, - Formulare für die Erteilung einer Vollmacht, - Formular für den Widerruf einer Vollmacht, - vollständiger Text dieser Einberufung. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 1. Mai 2013 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1090 Wien, Rooseveltplatz 10, Abteilung Investor Relations, Mag. Erika Hochrieser, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist bei Inhaberaktien durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 10. Mai 2013 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (1) 505 42 06 - 33 oder in Textform an 1090 Wien, Rooseveltplatz 10, Abteilung Investor Relations, Mag. Erika Hochrieser, oder per E-Mail e.hochrieser@frauenthal.at, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Die Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes ist bei Inhaberaktien durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Sofern Namensaktien ausgegeben sind, ist die Eintragung im Aktienbuch maßgeblich und es bedarf keines gesonderten Nachweises durch den Aktionär. Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Jeder Aktionär ist berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Voraussetzung hiefür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne der Einberufung. Ausdrücklich wird auf Folgendes hingewiesen: Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 6 der Tagesordnung) können nur von Aktionären, die zusammen mindestens 1 % des Grundkapitals halten, vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 10. Mai 2013 in der oben angeführten Weise der Gesellschaft zugehen. Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.frauenthal.at/InvestorRelations/Hauptversammlung 2013 zugänglich. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz bzw. sofern Namensaktien oder Zwischenscheine ausgegeben sind nach der Eintragung im Aktienbuch jeweils am Ende des 12. Mai 2013, 24.00 Uhr (Wiener Zeit) (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der und zur Ausübung der Aktionärsrechte in der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Depotverwahrte Inhaberaktien Bei Inhaberaktien ist der Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 16. Mai 2013 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss, nachzuweisen. Per Post oder HV-Veranstaltungsservice GmbH Boten Kennwort: Frauenthal Waldgasse 9 2443 Stotzing als Bevollmächtigte von Frauenthal Holding AG oder Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 81 Per E-Mail: anmeldung.frauenthal@hauptversammlung.at, wobei die Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist Frauenthal Holding AG nimmt Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß § 114 Abs 1 vierter Satz AktG nicht über ein international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute (SWIFT) entgegen, da stattdessen andere elektronische Kommunikationswege (Telefax und E-Mail) eröffnet werden. Dies deshalb, da Frauenthal Holding AG bei vorangegangenen Hauptversammlungen jeweils SWIFT als elektronischen Kommunikationsweg angeboten hat, die depotführenden Kreditinstitute jedoch hievon keinen nennenswerten Gebrauch gemacht haben. Namensaktien Sofern Namensaktien ausgegeben sind, ist für die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung ausschließlich die Eintragung im Aktienbuch maßgeblich; es bedarf keiner Anmeldung zur Hauptversammlung. Depotbestätigung gem. § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: - Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes, - Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, - Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000762406, - Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, - Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht. Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 12. Mai 2013 beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen. Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen. Kraftloserklärung effektiver Aktienurkunden Die Frauenthal Holding AG ist verpflichtet, alle im Umlauf befindlichen Inhaber- Aktienurkunden (effektive Aktienurkunden) durch eine Sammelurkunde zu ersetzen und diese bei der OeKB zu hinterlegen. In der 23. ordentlichen Hauptversammlung wurde darüber berichtet. Aufgrund einer entsprechenden Genehmigung des Handelsgerichts Wien vom 26. Juli 2012 wurden durch dreimalige Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung alle Aktionäre der Gesellschaft, welche auf Inhaber lautende Stammaktien in effektiven Aktienurkunden halten, aufgefordert die Aktienurkunden bis spätestens zum 27. November 2012 einzureichen. Der Vorstand hat mit Beschluss vom 29. November 2012 die nicht eingereichten effektiven auf Inhaber lautenden Aktienurkunden nach § 67 AktG iVm § 262 Abs 29 AktG für kraftlos erklärt. Die entsprechende Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 1. Dezember 2012. Mit der Kraftloserklärung haben diese effektiven auf Inhaber lautenden Aktienurkunden ihre Wertpapiereigenschaft verloren und vermitteln kein Recht zur Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung der Frauenthal Holding AG. Betroffene Aktionäre, die noch über effektive Aktienurkunden verfügen, können bei UniCredit Bank Austria AG, 1010 Wien, Schottengasse 6-8, als Einreichstelle oder im Wege der depotführenden Kreditinstitute während der üblichen Geschäftsstunden die kraftlos erklärten Aktienurkunden einreichen. Aufgrund dessen kann eine Gutschrift auf einem vom Aktionär bekanntzugebendes Wertpapierdepot gebucht werden, die der Anzahl der jeweils eingereichten Stammaktien entspricht. Dies ist vom Aktionär - zur Wahrung seines Teilnahmerechts an der kommenden Hauptversammlung - so rechtzeitig zu veranlassen, dass die Depotgutschrift spätestens am Nachweisstichtag, 12. Mai 2013 durchgeführt ist. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats darf das Stimmrecht als Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung über die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat. Es können auch mehrere Personen bevollmächtigt werden. Ohne ausdrückliche anderslautende Weisung des Aktionärs ist bei Bestellung mehrerer Bevollmächtigter jeder von diesen selbständig vertretungsbefugt. Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens 21. Mai 2013, 16.00 Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen: Per Post oder HV-Veranstaltungsservice GmbH Boten Kennwort: Frauenthal Waldgasse 9 2443 Stotzing als Bevollmächtigte von Frauenthal Holding AG oder Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 81 Per E-Mail: anmeldung.frauenthal@hauptversammlung.at (als eingescannter Anhang TIF, PDF, etc.) Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich: Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort. Ein Vollmachtsformular wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.frauenthal.at/InvestorRelations/Hauptversammlung 2013 abrufbar. Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs. 3 AktG sinngemäß. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 9.434.990,-- eingeteilt in 9.434.990 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Aktien). Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 943.499 Stück eigene Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge zum Zeitpunkt der Einberufung 8.491.491 Stück. Wien, im April 2013 Der Vorstand Rückfragehinweis: Frauenthal Holding AG Dr. Martin Sailer E-Mail: m.sailer@frauenthal.at Mag. Erika Hochrieser E-Mail: e.hochrieser@frauenthal.at Rooseveltplatz 10 A-1090 Wien Tel + 43(1) 505 42 06 Fax + 43(1) 505 42 06-33 www.frauenthal.at Ende der Mitteilung euro adhoc -------------------------------------------------------------------------------- Emittent: Frauenthal Holding AG Rooseveltplatz 10 A-1090 Wien Telefon: +43 1 505 42 06 FAX: +43 1 505 42 06 -33 Email: holding@frauenthal.at WWW: www.frauenthal.at Branche: Technologie ISIN: AT0000762406, AT0000492749 Indizes: ATX Prime Börsen: Amtlicher Handel: Wien Sprache: Deutsch
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