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Aufstiegsförderung nicht nur im Handwerk - dib rät: Auch Kaufleute sollen Meister-BaföG nutzen

Frankfurt (ots)

Der Rechtsanspruch auf Förderung der
Aufstiegsfortbildung (Meister-BAföG) wird in den kaufmännischen
Berufen relativ wenig genutzt. Der Großteil der Förderdarlehen ging
bislang an Handwerker und andere nichtkaufmännische
Ausbildungsberufe. Das Deutsche Institut für Betriebswirtschaft, ein
Tochterunternehmen der DEKRA Akademie GmbH, fordert nun auch
Kaufleute auf, die Chancen des Meister-BAföG zu nutzen.
Seit acht Jahren gibt es das so genannte Meister-BAföG. Durch
Darlehen und Zuschüsse unterstützt es Fachkräfte ohne universitäre
Ausbildung beim Ausbau ihrer beruflichen Qualifizierung. Nachdem die
Förderung anfangs nur zögerlich angenommen wurde, erfreut sie sich
heute zunehmender Beliebtheit. Seit Start des Meister-BAföG im Jahr
1996 hat die KfW Bankengruppe über 225.000 Darlehen mit einem Volumen
von 1,2 Mrd. EUR vergeben. Im Jahr 2003 stieg die Anzahl der
bewilligten Darlehen deutlich um etwa 39 Prozent an, nachdem sie
bereits 2002 sprunghaft um 57 Prozent gestiegen war. Die Gründe sind
vielfältig: Das Meister-BAföG wurde vereinfacht und ausgeweitet. Die
New-Economy-Blase platzte und solide Abschlüsse wurden wieder
wichtiger. Durch die wirtschaftliche Stagnation konnten Unternehmen
und Angestellte meist weniger in die Weiterbildung investieren, und
in dieser Situation ermöglicht das Meister-BAföG Perspektiven für den
professionellen Fortschritt. Durch das steigende Interesse am
Meister-BAföG stellten die klassischen Handwerksberufe 2002 erstmals
nicht mehr die Mehrheit der Antragssteller dar. Dieser Trend setzte
sich auch 2003 fort.
Von den insgesamt in Deutschland zugelassenen 496 anerkannten
Ausbildungsberufen gehören 151 zum klassischen Handwerk und nur 28
den kaufmännischen Berufen an. Doch was im Handwerk und etlichen
anderen Ausbildungsberufen Gang und Gäbe ist, nutzen kaufmännische
Berufe noch viel zu wenig. "Fortbildungsinteressierte aus
kaufmännischen Berufen, die zu uns in die Beratung kommen, wissen
meist nicht, dass es für ihre Berufsziele eine Förderung gibt. Der
Erfolg der Aufstiegsförderung durch das Meister-BAföG ist aus unserer
Sicht großteils noch nicht in den kaufmännischen Berufen angekommen",
beklagt Wolfgang Werner, Geschäftsführer des Deutschen Institut für
Betriebswirtschaft (dib) in Frankfurt. Kaum ein Interessent hat
bereits vor der Beratung im dib das Meister-BAföG in seine
Fortbildungsplanung einbezogen. Durch die Kosten und die mangelnde
Bekanntheit der Fördermöglichkeiten scheinen viele Kaufleute gar
nicht erst auf den Gedanken der Weiterbildung zu kommen.
Doch sowohl gesamtwirtschaftlich als auch persönlich wäre die
Aufstiegsqualifikation von Vorteil. Denn Aus- und Weiterbildung ist
nach wie vor der beste Schutz vor Arbeitslosigkeit und eröffnet zudem
neue Karrierechancen. Die wichtigsten kaufmännischen
Aufstiegsqualifikationen sind die Abschlüsse Betriebswirt/-in IHK,
Personalkaufmann/-frau IHK, Fachkaufmann/-frau Einkauf und Logistik
sowie Bilanzbuchhalter/-in IHK. Diese Abschlüsse können sowohl
berufsbegleitend als auch in einem Vollzeitangebot erworben werden.
Interessierte sollten sich aber jetzt beeilen. Denn im Zuge des
Subventionsabbaus werden auch beim Meister-BAföG die Kinderbetreuung,
der Zuschuss zum Maßnahmebeitrag, der Zuschussanteil beim
Unterhaltsbeitrag und der Darlehensteilerlass gekürzt. Die erste
Kürzung trat bereits zum 1. März in Kraft, weitere Kürzungen folgen
zum 1. Januar 2005 und 1. Januar 2006.
Das Meister-BAföG
genannt
Meister-BAföG - wurde erstmals in Deutschland ein Rechtsanspruch auf
Förderung der Aufstiegsfortbildung eingeführt. Anspruch auf
Leistungen haben Handwerker, Techniker, Kaufleute und andere
Fachkräfte, die einen rechtlich geregelten Abschluss anstreben, der
über dem Niveau ihrer beruflichen Erstausbildung steht. Die Anträge
auf Förderung werden bei den zuständigen Landesbehörden gestellt.
Dies sind in der Regel die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung.
Die Förderung besteht aus einem KfW-Darlehensanteil und einem
rückzahlungsfreien Zuschussanteil. Der Darlehensanteil wird sehr
niedrig verzinst und deckt 67 Prozent der Maßnahmekosten, die
Prüfungsgebühren, die Kosten eines eventuellen Meisterstücks sowie
weitere Lebensunterhaltungskosten ab - die restlichen 33 Prozent
werden derzeit als Zuschuss durch das jeweilige Bundesland gewährt.
Für maximal sechs Jahre ab Beginn der Fortbildung werden die Zinsen
für das Darlehen von Bund und Bundesland des Antragstellers
übernommen. Macht sich der Geförderte selbständig und schafft
Arbeitsplätze, können bis zu 75 Prozent des Darlehens erlassen
werden.
Weitere Fakten zum Meister-BAföG sind abrufbar unter
www.meister-bafoeg.info. Informationen zu kaufmännischen
Aufstiegsfortbildungen gibt 
Marion Diether beim Deutschen Institut für Betriebswirtschaft unter
Tel.  (069) 97 165-14 oder im Internet unter www.dib.de.

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