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Patent für ein Potenzmittel für nichtig erklärt

München (ots)

Der 3. Nichtigkeitssenat des Bundespatentgerichts hat am 24. Oktober 2017 über zwei Klagen der Generika-Hersteller Hexal AG und ratiopharm GmbH gegen das europäische Patent 1 173 181 der ICOS Corporation entschieden. Das europäische Patent betrifft eine pharmazeutische Einheitsdosiszusammensetzung mit dem PDE5-Inhibitor Tadalafil zur Behandlung der sexuellen Dysfunktion in einer bestimmten (niedrigen) Dosierung. Bei dem patentgeschützten Wirkstoff, der unter dem Handelsnamen Cialis® vertrieben wird, handelt es sich um ein Konkurrenzprodukt des bekannten Medikaments Viagra® mit dem PDE5-Hemmer Sildenafil.

Das Patent wurde für nichtig erklärt.

Az.:3 Ni 22/15 (EP)

Pressekontakt:

Bundespatentgericht
Dr. Nikolaus von Hartz
Telefon: +49 (0)89 699 37 250
pressestelle@bpatg.bund.de

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