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Kölner Stadt-Anzeiger: SPD: Online-Durchsuchungen sollen ins BKA-Gesetz Gemeinsame Erklärung von Kauder und Struck erwartet

Köln (ots)

Köln - Die SPD will die Möglichkeit zu
Online-Durchsuchungen im BKA-Gesetz festschreiben, wenn das 
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in seinem für Mittwoch 
erwarteten Urteil über das nordrhein-westfälische 
Verfassungsschutzgesetz Online-Durchsuchungen grundsätzlich erlaubt. 
Das kündigte der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, 
Sebastian Edathy (SPD), im "Kölner Stadt-Anzeiger" (Dienstag-Ausgabe)
an. "Ich rechne nicht mit einem prinzipiellen »Nein« des 
Bundesverfassungsgerichts", sagte er der Zeitung. Daher gehe er von 
einer prinzipiellen politischen Einigung noch im ersten Halbjahr aus.
"Wir sollten die Verhandlungen zügig und sorgfältig zum Abschluss 
bringen. Die Mehrheit der SPD-Bundestagsfraktion wird den 
Fachpolitikern folgen." Auch mit Widerstand aus den Ländern mit 
SPD-Regierungsbeteiligung sei nicht mehr zu rechnen.
Edathy nannte drei Voraussetzungen für Online-Durchsuchungen. Sie 
müssten technisch machbar und verhältnismäßig sein und dürften nur 
unter rechtsstaatlicher Kontrolle stattfinden. Nach Informationen des
"Kölner Stadt-Anzeiger" werden die Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU 
und SPD, Volker Kauder und Peter Struck, nach dem Urteilsspruch an 
diesem Mittwoch eine gemeinsame Erklärung abgeben, in der sie sich 
für Online-Durchsuchungen in dem vom Bundesverfassungsgericht 
gesetzten Rahmen aussprechen. Die SPD hatte die Anwendung dieses 
Instruments lange Zeit und unter Verweis auf das noch ausstehende 
Urteil abgelehnt.

Pressekontakt:

Kölner Stadt-Anzeiger
Politik-Redaktion
Telefon: +49 (0221)224 2444
ksta-produktion@mds.de

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