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Kölner Stadt-Anzeiger: Neues Bundesdatenschutzgesetz schont Parteien

Köln (ots)

Parteien sind in dem Entwurf des
Bundesdatenschutzgesetzes von dem Verbot der Nutzung persönlicher 
Daten zu Werbezwecken ausgenommen. Das berichtet der "Kölner 
Stadt-Anzeiger" (Donnerstag-Ausgabe) unter Berufung auf den 
Begründungstext des Gesetzentwurfes. Darin heißt es, "der bestehende 
Zustand" werde "beibehalten", wenn Spenden an gemeinnützige, 
mildtätige und kirchliche Organisationen nach Paragraf 34g des 
Einkommenssteuergesetzes steuerbegünstigt sind. Dazu zählen auch 
Parteien und Wählervereinigungen. Weiter heißt es: "Die Ausnahme ist 
beschränkt auf die Verwendung der Daten für Zwecke der 
Spendenwerbung. Die Regelung begünstigt, in Anlehnung an bestehende 
steuerliche Vergünstigungen, den finanziellen Fortbestand der 
Organisationen, in dem die werbliche Ansprache von Spendern 
erleichtert wird." Ihre Daten zur Wahlwerbung beziehen die Parteien 
regelmäßig von den Einwohnermeldeämtern.

Pressekontakt:

Kölner Stadt-Anzeiger
Politik-Redaktion
Telefon: +49 (0221)224 2444
ksta-produktion@mds.de

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